Jakob König Rechtsanwalt: Mahnung für Telekom GmbH Online

Ein angeblicher Rechtsanwalt Jakob König versendet im Auftrag einer ebenso angeblichen Telekom GmbH Online Mahn-E-Mails. Im Anhang der E-Mail befindet sich eine mit dem Namen des Empfängers bezeichnete .zip-Datei, die angeblich die Rechnung beinhaltet.

Die Empfehlung von Rechtsanwalt Stefan Loebisch:

  • Nicht zahlen!
  • Finger weg von der .zip-Datei!

 

Worum geht es?

Die Mail hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrter Telekom GmbH Online Kunde (Vorname, Nachname des Empfängers),

durch Ihren abgeschlossenem Vertrag vom 13.05.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet die Summe von 431,00 Euro an unseren Mandanten zu zahlen.

Die Summe ist bis heute nicht bei Telekom GmbH Online eingegangen.

Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges gezwungen die Ausgaben unserer Beauftragung zu tragen.

Unsere Kanzlei wurden von der Firma Telekom GmbH Online beauftragt die gesetzlichen Interessen zu vertreten. Die Bevollmächtigung wurde notariell schriftlich versichert.

Die Kosten unserer Tätigkeit errechnen sich gemäß dieser Abrechnung:

####################

18,00 Euro (nach Nummer 1659 RGV)

39,00 Euro (Pauschalvergütung gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2) ####################

Wir zwingen Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den gesamten Betrag auf das Konto unseren Mandanten zu übersenden. Die Bankdaten und die Lieferdaten Ihrer Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine gesetzliche letzte Frist bis zum 20.06.2013.

Mit freundliche Grüßen Jakob König Rechtsanwalt“

Ein Impressum dieses angeblichen Rechtsanwalts Jakob König fehlt in der E-Mail. Auch eine Kontoverbindung ist nicht angegeben. Absenderadresse der E-Mail ist eine Adresse unter der Domain des französischen Anbieters Orange.

Was ist davon zu halten?

Die E-Mail ist im günstigsten Fall ein Betrugsversuch. Eher ist zu befürchten, dass sich in dem .zip-Anhang mit der angeblichen Rechnung ein Schadprogramm verbirgt: Zu einer wortgleich geschriebenen Mahnung für einen Online-Shop veröffentlichte heise online eine Virenwarnung. Eine Rechnung mit zwei oder drei Seiten nimmt als PDF nicht vielleicht 100 kB ein – kein Grund, hieraus eine komprimierte .zip-Datei zu erstellen.

Was nun?

Finger weg von der .zip-Datei – und falls Sie die Datei bereits geöffnet haben: Überprüfen Sie Ihren Rechner mit einem aktuellen Virenscanner oder noch besser lassen Sie ihn durch einen Fachbetrieb überprüfen. Und aktualisieren Sie Ihren Spam-Filter, damit Sie wenigstens von weiteren Belästigungen unter dieser Absenderadresse verschont bleiben.

 

Ein Gedanke zu „Jakob König Rechtsanwalt: Mahnung für Telekom GmbH Online

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