Media Work GmbH und maps-routenplaner.net: Zwischenbericht

Über die Media Work GmbH mit ihrer Routenplaner-Abofalle maps-routenplaner.net wurde bereits >mehrfach< berichtet. Zeit und Gelegenheit für einen Zwischenbericht über die Aktivitäten dieses Unternehmens angeblich aus Frankfurt am Main.

2016: Das Jahr, in dem wir Kontakt aufnehmen

Briefpost an die in den Rechnungen angegebene Frankfurter Adresse der Media Work GmbH läuft mittlerweile durchwegs wieder zurück: „Empfänger/Firma unter der angegebene Anschrift nicht zu ermitteln“. Bleibt die anwaltliche Korrespondenz per E-Mail – und hierauf wird hier und da durch individuelle Antwort-E-Mails reagiert. Über den Inhalt und das Niveau dieser Antworten soll indes nicht nur aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht der Mantel des Schweigens ausgebreitet werden…

Weiter Mahnungen und Zahlungsaufforderungen

Hiervon unabhängig verschickt die Media Work GmbH (oder wer immer sich hinter diesem Namen verbirgt) weiterhin Mahnungen und Zahlungsaufforderungen mit massiven Drohungen. Mit einem „Pfändungsantrag bei Gericht“ und in dessen Folge Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, Kontopfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 829 ZPO und negativem SCHUFA-Eintrag wird gedroht.

Wer sich davon nicht irre machen lässt, bekommt die Nachricht, die Angelegenheit werde bei weiter verweigerter Zahlung durch die „Rechtsabteilung“ eingefordert werden, wodurch „Kosten im oberen dreistelligen Bereich entstehen“ würden.

Wenn auch das nicht fruchtet, wird es massiv:

„Da wir bis heute trotz mehrmaliger Mahnungen noch immer keinen Zahlungseingang von Ihnen verzeichnen konnten, sehen wir uns nunmehr gezwungen, SOLLTEN WIR NICHT BINNEN 7 TAGEN DEN ZAHLUNGSEINGANG FESTSTELLEN, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.“

Drohende Worte, dilettantischer Inhalt

Was sich auf den ersten Blick sehr bedrohlich aussieht (oder zumindest bedrohlich wirken soll), entpuppt sich bei näherem Hinsehen als reine Luftnummer und Dilettantismus.

Pfändungsantrag bei Gericht und dann Kontopfändung nach § 829 ZPO – wer nicht einmal eine zustellungsfähige Adresse vorweisen kann, hat es in Deutschland schwer vor Gericht. Überhaupt: Vor welchem Gericht? Vor dem Nudelgericht?

Erst Ankündigung der Zwangsvollstreckung, danach Drohung mit der Rechtsabteilung – üblich ist der umgekehrte Weg: Wenn die außergerichtlichen Beitreibungsversuche durch die Rechtsabteilung nicht fruchten, wird mit dem Gericht gedroht.

Apropos Rechtsabteilung und deren (dreistellige) Kosten: In welcher Währung bitte? In Euro? Auf welcher Berechnungsgrundlage?

Wer eine Rechtsabteilung hat, die einem solchen Unsinn empfiehlt, sollte sie wegen erwiesener Inkompetenz auflösen.

Wie geht es weiter?

Noch fehlen verlässliche Erfahrungswerte, ob und mit welchen neuen Textbausteinen die Media Work GmbH mittelfristig oder gar langfristig versuchen wird, ihre „Mitglieder“ von maps-routenplaner.net zur Zahlung per Amazon-Gutschein zu bewegen.

Abofallen-Unternehmen, die es bislang auf die Gegnerliste der Kanzlei Stefan Loebisch geschafft haben, verschwanden meist nach einiger Zeit sang- und klanglos in der Versenkung, ohne dass es zu weiteren Zahlungsaufforderungen oder gar Gerichtsverfahren gekommen wäre. Denkbar ist auch, dass die Seite mit der Routenplaner-Abofalle zukünftig unter einer anderen Domain, angeblich betrieben von einer anderen GmbH mit einem anderen Geschäftsführer (selbstverständlich wieder mit Doktortitel) unter einer neuen Adresse eine weiteres mal online geht – bis aufgrund der vielen kritischen Beiträge das Google-Ranking auch dieser Domain so schlecht ist, dass die Seite bei Eingabe der Suchbegriffe „Routenplaner“ oder „Map“ nicht mehr vorne auftaucht.

Dann beginnt die Online-Abzocke aufs neue.

 

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