Media Marketing LTD und BIS Bürger Info Systeme D.O.O. mit Anzeigenfalle „Bürger-Info“

Augen auf bei der „Vertragsverlängerung“ einer bestehenden Werbeanzeige „Bürgerinfo“: Die BIS Bürger Info Systeme D.O.O. aus Belgrad akquiriert wohl gezielt mit Blick auf bestehende Branchenverzeichnis-Anzeigen „Bürgerinfo“ oder „Bürger-Info“. Vorsicht – es droht der versehentliche Abschluss eines neuen kostenpflichtigen Vertrages. Die Rechnung stellt dann eine Media Marketing LTD mit Korrespondenzadresse in Poole, England.

Media Marketing LTD, BIS Bürger Info Systeme D.O.O. und „Bürger-Info“ – worum geht es?

Betroffene Unternehmer schilderten der Kanzlei Stefan Loebisch folgenden Ablauf: Bei einem anderen Werbeverlag lief bereits ein Branchenverzeichnis-Eintrag in einer Publikation „Bürgerinfo“ oder „Bürger-Info“. Überraschend wurde ihnen mitgeteilt, der Eintrag „Bürgerinfo“ stehe zur Verlängerung an. Das ihnen dann zugesandte Anzeigenformular enthielt die bestehende Werbeanzeige. Tatsächlich aber wurde dieses Anzeigenformular nicht vom ursprünglichen Werbeverlag übersandt, sondern von einer BIS Bürger Info Systeme D.O.O. – aus Belgrad, wie dem Kleingedruckten zu entnehmen gewesen wäre. Einige Zeit darauf lag dann die Rechnung der Media Marketing LTD aus Poole im Briefkasten. Nun erst wurde klar, dass irrtümlich ein neuer Vertrag für ein ganz anderes Branchenverzeichnis „Bürger-Info“ abgeschlossen wurde.

Media Marketing LTD und BIS Bürger Info Systeme D.O.O. – wer steckt dahinter?

Die Media Marketing LTD hat ihren Sitz in London unter der Adresse 7 Clitheroe Road. Sie verschickt ihre Rechnungen unter der Korrespondenzadresse Lytchett House, 13 Freeland Park. Das Unternehmen in der Rechtsform einer englischen Limited ist seit dem 13.09.2019 unter der Nummer 12204825 im Register des Companies House eingetragen.

Für die BIS Bürger Info Systeme D.O.O. wird der Sitz Jurija Gagarina 231, 11197 Beograd, Serbien, angegeben.

Branchenverzeichnis „Bürgerinfo“ – Vorsicht Kostenfalle

Das „Werbeprogramm/ Werbeobjekt: Bürger-Info“ wird im Auftragsformular als „4-Seitiger A4 Folder“ mit einer „Auflagenhöhe pro Auflage in Stück: 1000“ beschrieben. Im Formular ist die bereits – bei einem ganz anderen „Bürgerinfo“ geschaltete – Werbeanzeige wiedergegeben.

Und unter „Mediadaten“:

„Mediadaten/Anzeigenpreis (pro Auflage) & Feldanzahl:

Kosten pro Anzeigenfeld: € 399,00

(1 Anzeigenfeld = 30 cm²)

Anzahl Anzeigenfelder: 2

zzgl. Farbpauschale: € 149,00, zzgl. Satzpauschale € 129,00 & zzgl. Versandpauschale €  29,00 „

Alle diese Preise sind Nettopreise.

Zur Verteilung heißt es im Kleingedruckten:

„Sämtliche Auflagen werden vom Verlag zur Verteilung bei der Deutschen Post AG im vertraglich vereinbarten Verteilungsgebiet eingeliefert. Die Deutsche Post AG wird vom Verlag beauftragt, die Verteilung an Haushalte per Postaktuell vorzunehmen. Es wird dem Verlag gestattet, den Nachweis der ordnungsgemäßen Verteilung durch Kassenbeleg der Deutschen Post AG zu führen. Der Verlag behält sich das Recht vor, mehrere Ausgaben des Objektes in einem Gebiet zusammenzufassen. Die erste Auflage erscheint spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung.“

Viel Geld für recht wenig Papier, einmal verglichen mit Konkurrenzprodukten…

Rechnung der Media Marketing LTD – was tun?

Wer eine Rechnung der Media Marketing LTD für einen Anzeigenauftrag erhält und sich überrumpelt sieht, sollte beherzt reagieren: Frühestmögliche Überprüfung des gesamten Schriftwechsels, ob der Anzeigenvertrag angreifbar ist oder doch rechtlichen Bestand hat, ist der sicherste Weg. Im Umgang mit dubiosen Anzeigenverlagen ist oft Nervenstärke entscheidend – und sind Erfahrungen auch mit anderen Branchenverzeichnis-Anbietern nützlich.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt seit vielen Jahren Unternehmen aus ganz Deutschland gegenüber Anzeigenfallen-Betreibern.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt