ECS Financial Pro Ltd. droht mit Abmahnung und fordert 250 €

Vorsicht Abmahn-Abzocke: Die ECS Financial Pro Ltd. aus Malta droht für einen angeblichen Kunden mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung oder einer Unterlassungsklage wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Vorgaben aus dem Wettbewerbsrecht. Gegen eine Pauschalzahlung von 250 €, so das Angebot von ECS Financial Pro Ltd., werde auf eine Abmahnung verzichtet und keine Unterlassungserklärung gefordert.

ECS Financial Pro Ltd.: Finanzdienstleister  aus Malta

Die ECS Financial Pro Ltd., 3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians STJ 3150, aus Malta betreibt einen Internetauftritt unter ecs-financial.pro. Demnach soll es sich es sich bei diesem Unternehmen um einen europaweit tätigen Finanzdienstleister handeln. Alleine in Deutschland, so die Selbstdarstellung von ECS Financial Pro Ltd., sollen angeblich 54 Standorte bestehen.

ECS Financial Pro Ltd. droht mit Abmahnung

Mit der Betreffzeile

„Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes droht“

teilt ECS Financial Pro Ltd. mit:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind von einem unserer Kunden auf einen konkreten Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben des deutschen Rechts auf Ihrer Internetpräsenz aufmerksam gemacht worden. Unser Kunde hat bereits zur Beweissicherung Screenshots angefertigt. Mögliche nachträgliche Änderungen an Ihrer Webseite können den Verstoß und dessen Beweisbarkeit nicht mehr rückgängig machen.“

Um welchen Kunden es sich handeln soll, um welchen angeblichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht es sich handeln soll, wird nicht mitgeteilt.

Weiter geht es:

„Unser Kunde überlegt, den ihm diesbezüglich gegen Sie bestehenden Unterlassungsanspruch durch förmliche Abmahnung und ggf. Unterlassungsklage zu verfolgen. Wir geben zu bedenken, dass eine derartige Rechtsverfolgung mit nicht unerheblichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Die Gesamtkosten können sich auf über 1.500 EUR belaufen (Anwaltskosten unseres Kunden, ggf. Gerichtskosten, ggf. Ihre Anwaltskosten).“

Umkehrschluss: Bei dem Schreiben von ECS Financial Pro Ltd. handelt es sich noch nicht um eine Abmahnung.

Nun das Angebot zur gütlichen Einigung:

„Da wir in unserer Tätigkeit als Rechtsdienstleister stets bemüht sind, zwischen beiden Seiten zu vermitteln, möchten wir Ihnen hiermit den folgenden Vorschlag einer gütlichen Lösungsmöglichkeit dieses Sachverhalts unterbreiten:

Sie zahlen lediglich 250 EUR netto einmalig auf das u.a. Konto

Wir zeigen Ihnen im Gegenzug den konkreten Verstoß auf und erläutern Ihnen, was Sie an Ihren Texten/Webauftritt ändern müssen, um den Verstoß zu beheben

Unser Kunde verzichtet auf die ihm möglichen rechtlichen Schritte

Sie erhalten keine Abmahnung und müssen keine Unterlassungserklärung abgeben“

Es folgt die Kontoverbindung. Zahlungsziel: Datum des Abmahnschreibens plus 10 Tage, 12 Uhr:

„Sollten Sie bis spätestens zum

[hier steht das genaue Datum] (12 Uhr)

das vorgenannte Angebot nicht angenommen haben, so müssen Sie mit den gebotenen rechtlichen Schritten unseres Kunden rechnen.“

Es grüßt zum Abschluss freundlich „ECS | Schlichtung“.

Vergleichsangebot von ECS Financial Pro Ltd. – was tun?

Hier deutet vieles auf Abmahnungsmissbrauch hin. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sieht anders aus: Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung muss einen Hinweis enthalten, welcher – angebliche – Rechtsverstoß überhaupt gerügt wird. Außerdem setzt ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem abmahnenden Unternehmen und dem Empfänger der Abmahnung voraus. Ob ein solches Wettbewerbsverhältnis besteht oder nicht, kann nicht geprüft werden, wenn der – angebliche – Auftraggeber der Abmahnung überhaupt nicht genannt wird.

Vorsicht also mit voreiligen Zahlungen an ECS Financial Pro Ltd.: Zahlt man an die ECS Financial Pro Ltd., ist zu erwarten, dass eine Rückforderung der Zahlung bzw. eine gerichtliche Durchsetzung der Rückforderung sehr schwierig wird.

„With Heads and Hearts in Finance!“ – so wirbt ECS Financial Pro Ltd. Für seine Inkasso-Dienstleistungen. Das gleiche gilt auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen dieses Unternehmens: Nicht den Kopf verlieren; sich ein Herz nehmen, wenn es um die eigenene Finanzen geht.

In vielen Fällen lassen sich Forderungen der ECS Financial Pro Ltd. abwehren.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt