eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung: Widerrufsfrist ein Monat ab August 2013

eBay teilte am 25.07.2013 mit, dass die Änderungen für eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung ab dem 01. August 2013 gelten. Ursprünglich sollten die Änderungen erst im Herbst greifen. Unter anderem müssen eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung ab dem 01.08.2013 eine Widerrufsfrist bzw. Rückgabefristvon einem Monat einräumen.

Worum geht es?

Ab dem 01.08.2013 müssen eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung zusätzlich zu den Basisanforderungen folgende weitere Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen eine Widerrufs- bzw. Rückgabefrist von einem Monat statt der gesetzlich vorgegebenen Frist von 14 Tagen einräumen.
  • Sie müssen eine Bearbeitungszeit von maximal einem Werktag einhalten.
  • Sie müssen eine Option für kostenlosen Versand anbieten.
  • Sie müssen eine schnelle Versandmethode sicherstellen, die gewährleistet, dass die Ware innerhalb von maximal zwei Werktagen nach Versand beim Käufer ist, wobei diese schnelle Versandmethode nicht kostenlos sein muss.

Achtung Monatsfrist: Ein Monat sind nicht vier Wochen oder 30 Tage

Auch wenn es im Alltagsgebrauch oft anders geschieht: Ein Monat sind nicht vier Wochen und auch nicht 30 Tage. Ein Monat ist ein Monat.

Beginnt die Widerrufsfrist beispielsweise am Montag, den 05. August 2013, zu laufen, so endet sie nach § 188 BGB genau einen Monat später, nämlich mit Ablauf Donnerstag, 05. September 2013. Also nicht nach vier Wochen am 02. September oder nach 30 Tagen am Mittwoch, 04. September.

Wichtig: Gleichlautende Texte in der Widerrufsbelehrung im Angebot und in den weiteren Informationstexten

eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung müssen bei der Überarbeitung ihrer Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung darauf achten, dass auf die verlängerte Frist in allen Rechtstexten gleichlautend hingewiesen wird – etwa, wenn die Belehrung auch Teil der AGB ist. Weichen die Texte voneinander ab, weil beispielsweise die AGB nicht mit angepasst wurden, droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.