Videoüberwachung – Rechtsprechung nach Themen

Überwachungskamera am Haus, Dashcam im Auto, Wildkamera an der Futterkrippe, Drohnenaufnahmen, digitaler Türspion – Videoüberwachung hat viele Gesichter und sorgt häufig für Streit. Das Datenschutzrecht ist rigoros, wann und unter welchen Umständen Videoüberwachung erlaubt ist. Die folgende Liste, geordnet nach Themen und Gerichten, ist ein Versuch, einen Pfad durch den Dschungel der Entscheidungen zu schlagen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll wachsen – wer eine weitere Entscheidung kennt, darf sie gerne mitteilen.

 

Inhalt

Thema: Dashcam

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)

EGMR, Urteil vom 27.05.2014, Individualbeschwerde-Nr. 10764/09

  • Streitgegenstand: Grundsatzfrage nach Art. 6 und Art. 8 EMRK zur Verwendung von (Video-) Aufnahmen als Beweismittel in einem gerichtlichen Verfahren und deren Vereinbarkeit mit dem Recht auf ein faires Verfahren sowie dem Recht auf Achtung des Privatlebens.
  • Entscheidung: Der EGMR sah – so die in der deutschen Literatur gezogene Folgerung – grundsätzlich keine durchgreifenden konventionsrechtlichen Bedenken gegen die gerichtliche Verwertung von Bildaufnahmen, sofern eine Abwägung der widerstreitenden Interessen erfolgt; die Entscheidung wird in der deutschen Dashcam-Diskussion als Beleg dafür herangezogen, dass auch die EMRK einer Verwertung nicht grundsätzlich entgegensteht.
  • Streitwert: Bei EGMR-Verfahren nicht einschlägig (kein Streitwertbegriff).

Entscheidungen des EuGH

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Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

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Entscheidungen der weiteren Bundesgerichte in folgender Reihenfolge der einzelnen Gerichte:

Bundesgerichtshof

BGH, Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17

  • Streitgegenstand: Grundsatzfrage, ob eine anlasslos und dauerhaft aufzeichnende Dashcam-Aufnahme trotz Verstoßes gegen das damalige BDSG als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertet werden darf.
  • Entscheidung: Der BGH bejaht die zivilprozessuale Verwertbarkeit im Wege einer Einzelfall-Interessenabwägung (Wahrheitsfindung/Waffengleichheit vs. Persönlichkeitsrecht des Gefilmten), auch wenn die permanente Aufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig ist. Zurückverweisung an das LG Magdeburg.
  • Streitwert: In der veröffentlichten Entscheidung nicht als eigener Streitpunkt behandelt; der zugrundeliegende Streitwert des Ausgangsverfahrens (Sachschaden aus Verkehrsunfall) lag im niedrigen vierstelligen Bereich.

BGH, Beschluss vom 17.01.2019, Az. 4 StR 370/18

  • Streitgegenstand: Revision in einer Strafsache; prozessuale Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in der Hauptverhandlung erklärter Widerspruch gegen die Verwertung einer Dashcam-Aufzeichnung wirksam bzw. widersprüchlich (weil zunächst zugestimmt, dann widersprochen) ist.
  • Entscheidung: Der BGH verwarf die Revision und stellte klar, unter welchen Voraussetzungen ein solcher „widersprüchlicher Widerspruch“ prozessual unbeachtlich ist bzw. keine Verwertungshindernisse begründet.
  • Streitwert: Im Strafverfahren nicht einschlägig.

Bundesarbeitsgericht

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Bundesverwaltungsgericht

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Bundessozialgericht

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Bundesfinanzhof

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Entscheidungen aus dem Zivilrecht (ordentliche Gerichtsbarkeit) in folgender Reihenfolge der einzelnen Gerichte:

Oberlandesgerichte

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2016, Az. 4 Ss 543/15

  • Streitgegenstand: Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit einer privaten Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel gegen den Betroffenen.
  • Entscheidung: Das OLG bejahte im Ordnungswidrigkeitenverfahren tendenziell die Verwertbarkeit, da im Bußgeldverfahren kein striktes Beweisverwertungsverbot wie im Strafprozess gelte; Verwerfung/Zurückweisung der Rechtsbeschwerde.
  • Streitwert: Im Bußgeldverfahren nicht relevant (kein Streitwert, sondern Bußgeldhöhe).

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.07.2017, Az. 10 U 41/17

  • Streitgegenstand: Berufung im Zivilprozess; Verwertbarkeit der Aufnahmen einer Autokamera (Dashcam).
  • Entscheidung: Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO mit Bejahung der Verwertbarkeit und Zurückweisung der Berufung.
  • Streitwert: Entspricht dem Berufungsstreitwert, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.08.2017, Az. 13 U 851/17

  • Streitgegenstand: Berufung im Unfallhaftpflichtprozess; Frage der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel.
  • Entscheidung: Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO, mit dem das OLG die Verwertbarkeit der Dashcam-Aufzeichnung im Zivilprozess grundsätzlich bejahte und die Berufung als offensichtlich unbegründet zurückwies.
  • Streitwert: Streitwert des Berufungsverfahrens (Schadenshöhe), konkrete Zahl im Volltext nicht sicher rekonstruierbar.

OLG Celle, Beschluss vom 04.10.2017, Az. 3 Ss OWi 163/17

  • Streitgegenstand: Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der Verwertung von Dashcamaufzeichnungen zum Nachweis eines Verkehrsverstoßes.
  • Entscheidung: Das OLG bejahte die Verwertbarkeit im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
  • Streitwert: Nicht einschlägig (Bußgeldverfahren).

OLG Bamberg, Beschluss vom 29.12.2017, Az. 3 Ss OWi 1806/17

  • Streitgegenstand: Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren gegen eine wegen Dashcam-Nutzung/-verstoßes verhängte Geldbuße.
  • Entscheidung: Das OLG verwarf die Rechtsbeschwerde gem. § 80 OWiG als unzulässig, da keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vorlägen; die Geldbuße wurde damit rechtskräftig.
  • Streitwert: Bußgeldverfahren, kein Streitwert.

OLG Köln, Beschluss vom 29.08.2018, Az. 1 RBs 212/18

  • Streitgegenstand: Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch Nachfahren und Auswertung von Dashcam- sowie GPS-Daten des Polizeifahrzeugs ermittelt wurde.
  • Entscheidung: Das OLG äußerte sich zu den Anforderungen an die Beweiskraft und Verwertbarkeit von Nachfahr-/GPS-gestützten Geschwindigkeitsmessungen mittels Dashcam.
  • Streitwert: Bußgeldverfahren, kein Streitwert.

Landgerichte

LG Heilbronn, Urteil vom 17.02.2015, Az. 3 S 19/14

  • Streitgegenstand: Berufung im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess; Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen zum Nachweis des Unfallhergangs.
  • Entscheidung: Das LG bejahte die Verwertbarkeit im Rahmen einer Interessenabwägung und stützte die Haftungsentscheidung (mit-)auf die Videoaufnahme.
  • Streitwert: Entspricht dem Berufungsstreitwert (Sachschadenshöhe), konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

LG Landshut, Urteil vom 01.12.2015, Az. 12 S 2603/15

  • Streitgegenstand: Berufung im Unfallhaftpflichtprozess; Zulässigkeit der Verwertung von Dashcam-Aufnahmen.
  • Entscheidung: Das LG bejahte (noch vor der BGH-Leitentscheidung) die Verwertbarkeit im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Az. 4 O 358/15

  • Streitgegenstand: Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess.
  • Entscheidung: Das LG ließ die Aufnahmen zur Beweisführung zu und stützte die Entscheidung darauf.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

LG Memmingen, Urteil vom 14.01.2016, Az. 22 O 1983/13

  • Streitgegenstand: Zivilrechtsstreit über die Zulässigkeit der Nutzung und Verwertung von Dashcam-Aufnahmen.
  • Entscheidung: Das LG äußerte sich zur datenschutzrechtlichen und prozessualen Zulässigkeit der Aufnahmen im konkreten Fall.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.02.2016, Az. 2 O 4549/15

  • Streitgegenstand: Zivilrechtsstreit über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Unfallhaftpflichtprozess.
  • Entscheidung: Bejahung der Verwertbarkeit im Rahmen einer Interessenabwägung.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe, nicht sicher dokumentiert.

LG Landshut, Urteil vom 25.05.2016, Az. 12 S 2503/15 – „Kein Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufnahmen“

  • Streitgegenstand: Berufung im Unfallhaftpflichtprozess; Frage eines etwaigen Beweisverwertungsverbots für Dashcam-Aufnahmen.
  • Entscheidung: Das LG verneinte ein generelles Beweisverwertungsverbot und bejahte die Verwertbarkeit im Rahmen einer Interessenabwägung.
  • Streitwert: Entspricht dem Berufungsstreitwert, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

LG Traunstein, Urteil vom 01.07.2016, Az. 3 O 1200/15

  • Streitgegenstand: Verkehrsunfallprozess; Beweissicherungsinteresse des Geschädigten durch Dashcam-Aufzeichnung.
  • Entscheidung: Das LG erkannte ein schutzwürdiges Beweissicherungsinteresse an und ließ die Aufnahme zur Beweisführung zu.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

LG München I, Urteil vom 14.10.2016, Az. 17 S 6473/16

  • Streitgegenstand: Berufung im Verkehrsunfallprozess; Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel.
  • Entscheidung: Das LG bejahte die Verwertbarkeit und stützte die Haftungsentscheidung auf die Aufnahme.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

LG Rottweil, Urteil vom 20.02.2017, Az. 1 O 104/16

  • Streitgegenstand: Haftungsverteilung bei einem Unfall im Begegnungsverkehr; Verwertung von Dashcam-Aufnahmen zur Rekonstruktion des Unfallhergangs.
  • Entscheidung: Das LG stützte seine Haftungsquote (mit-) auf die Videoaufnahme.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

LG Regensburg, Urteil vom 28.03.2017, Az. 4 O 1200/16

  • Streitgegenstand: Erstinstanzlicher Verkehrsunfallrechtsstreit; Zulässigkeit der Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel.
  • Entscheidung: Das LG bejahte im Rahmen einer Abwägung die Verwertbarkeit und stützte seine Beweiswürdigung auf die Aufnahme.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe des Rechtsstreits, konkrete Angabe nicht sicher bekannt.

LG Magdeburg, Urteil vom 05.05.2017, Az. 1 S 15/17

  • Streitgegenstand: Berufung gegen amtsgerichtliches Urteil zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall; Frage der Verwertbarkeit einer vom Kläger gefertigten Dashcam-Aufzeichnung.
  • Entscheidung: Das LG verneinte (als Vorinstanz zum BGH-Verfahren VI ZR 233/17) die Verwertbarkeit der Aufnahme wegen Verstoßes gegen BDSG; dieses Urteil wurde vom BGH aufgehoben.
  • Streitwert: Nicht gesondert dokumentiert bekannt.

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.06.2017, Az. 2 S 5570/15

  • Streitgegenstand: Berufung im Zivilprozess; Widerspruch einer Partei gegen die Verwertung von durch die Gegenseite vorgelegten Dashcam-Aufnahmen.
  • Entscheidung: Das LG befasste sich mit den prozessualen Voraussetzungen eines wirksamen Widerspruchs gegen die Beweisverwertung und traf hierzu eine Sachentscheidung.
  • Streitwert: Entspricht dem Berufungsstreitwert, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

LG Hagen, Urteil vom 03.07.2017, Az. 46 KLs 525/16

  • Streitgegenstand: Strafverfahren vor der Großen Strafkammer; Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem schwerwiegenden Strafverfahren (Verkehrsstraftat).
  • Entscheidung: Die Kammer bejahte die strafprozessuale Verwertbarkeit der Aufnahmen.
  • Streitwert: Im Strafverfahren nicht einschlägig.

LG Magdeburg, Urteil vom 14.02.2019, Az. 1 S 15/17

  • Streitgegenstand: Erneute Entscheidung nach Zurückverweisung durch den BGH; Sorgfaltspflichten beim gleichzeitigen Linksabbiegen nebeneinander fahrender Fahrzeuge unter Verwertung der nunmehr zugelassenen Dashcam-Aufzeichnung.
  • Entscheidung: Das LG traf auf Basis der Videobeweise eine Haftungsverteilung zwischen den Unfallbeteiligten.
  • Streitwert: Entspricht dem ursprünglichen Berufungsstreitwert (Sachschaden), keine gesonderte Neufestsetzung bekannt.

LG Mühlhausen, Urteil vom 12.05.2020, Az. 6 O 486/18

  • Streitgegenstand: Verkehrsunfallprozess; Frage, ob die (erst 2018 in Kraft getretene) DSGVO auf einen vor ihrem Geltungsbeginn liegenden Sachverhalt/Unfall Anwendung findet.
  • Entscheidung: Das LG verneinte die zeitliche Anwendbarkeit der DSGVO auf den vorliegenden, vor dem 25.05.2018 verwirklichten Sachverhalt und beurteilte die Verwertbarkeit nach dem zuvor geltenden BDSG a.F.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

LG Aachen, Urteil vom 06.07.2023, Az. 12 O 398/22

  • Streitgegenstand: Verkehrsunfallprozess: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel.
  • Entscheidung: Das LG bejahte die Verwertbarkeit unter Bezugnahme auf die zwischenzeitlich gefestigte BGH-Rechtsprechung.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

LG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2024, Az. 13 S 85/23

  • Streitgegenstand: Berufung im Unfallhaftpflichtprozess; zum einen Verwertung einer Dashcam-Aufnahme, zum anderen die Frage der Verweisbarkeit des Geschädigten auf eine günstigere Referenzwerkstatt im Rahmen der Schadensabrechnung.
  • Entscheidung: Das LG bejahte die Verwertbarkeit der Dashcam-Aufnahme und äußerte sich außerdem zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verweisung auf eine Referenzwerkstatt.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe des Berufungsverfahrens, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

LG Frankenthal, Urteil vom 07.07.2025, Az. 5 O 4/25 – „Video von Dashcam (Tesla) ist zulässiges Beweismittel“

  • Streitgegenstand: Verkehrsunfallprozess; Verwertbarkeit einer durch das integrierte Kamerasystem eines Tesla-Fahrzeugs (Dashcam-Funktion) gefertigten Videoaufnahme.
  • Entscheidung: Das LG bejahte unter Anwendung der zwischenzeitlich gefestigten Rechtsprechungsgrundsätze (Interessenabwägung nach DSGVO-Maßstäben) die Zulässigkeit der Verwertung.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

Amtsgerichte

AG München, Urteil vom 06.06.2013, Az. 343 C 4445/13

  • Streitgegenstand: Eine der ersten deutschen Entscheidungen zum Dashcam-Einsatz: Zivilrechtsstreit, in dem es (auch) um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der permanenten Aufzeichnung ging.
  • Entscheidung: Das AG stufte die dauerhafte, anlasslose Aufzeichnung des öffentlichen Verkehrsraums datenschutzrechtlich als unzulässig ein.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert; vermutlich im unteren vierstelligen Bereich (Zivilklage vor dem Amtsgericht).

AG München, Urteil vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14

  • Streitgegenstand: Zivilprozess über einen Verkehrsunfall; Frage der Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufnahme.
  • Entscheidung: Das AG verneinte – als Gegenposition zu anderen Amts-/Landgerichten – die Verwertbarkeit wegen Verstoßes gegen das Datenschutzrecht (Beweisverwertungsverbot).
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert, vermutlich unterer vierstelliger Bereich.

AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Az. 4 Ds 155/14

  • Streitgegenstand: Strafverfahren (Nötigung/Gefährdung im Straßenverkehr); Verwertbarkeit einer vom Geschädigten gefertigten Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel gegen den Angeklagten.
  • Entscheidung: Das AG ließ die Aufnahme im Strafprozess zur Beweisführung zu und verurteilte auf dieser Grundlage.
  • Streitwert: Im Strafverfahren nicht einschlägig.

AG Nürnberg, Urteil vom 08.05.2015, Az. 18 C 8938/14

  • Streitgegenstand: Zivilprozess über die Verwertbarkeit einer privaten Dashcam-Videoaufzeichnung.
  • Entscheidung: Das AG äußerte sich zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit und prozessualen Verwertbarkeit im konkreten Einzelfall.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

AG München, Urteil vom 30.11.2015, Az. 335 C 13895/15

  • Streitgegenstand: Grundsatzfrage der Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufzeichnung im zivilrechtlichen Unfallhaftpflichtprozess.
  • Entscheidung: Das AG äußerte sich (als eine der häufig zitierten früheren Entscheidungen) zur Zulässigkeit der Verwertung im Rahmen einer Interessenabwägung.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

AG Hannover, Urteil vom 10.04.2017, Az. 265 OWi 66/17

  • Streitgegenstand: Bußgeldverfahren gegen einen als „Knöllchen-Horst“ bekannten Bürger, der systematisch Verkehrsverstöße Dritter mit Dashcam filmte und anzeigte.
  • Entscheidung: Das AG verhängte gegen den Betroffenen selbst ein Bußgeld von 250 Euro wegen unzulässiger Datenerhebung/-verarbeitung durch die Dashcam-Aufnahmen.
  • Streitwert: Bußgeldverfahren – Geldbuße 250 Euro.

AG Kassel, Urteil vom 12.06.2017, Az. 432 C 3602/14

  • Streitgegenstand: Zivilverfahren über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel.
  • Entscheidung: Das AG äußerte sich zur Zulässigkeit der Verwertung im konkreten Einzelfall.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

AG München, Urteil vom 09.08.2017, Az. 1112 OWi 300 Js 121012/17

  • Streitgegenstand: Bußgeldverfahren gegen den Betreiber einer aus einem geparkten Fahrzeug dauerhaft aufzeichnenden Dashcam wegen Verstoßes gegen das BDSG.
  • Entscheidung: Das AG verhängte ein Bußgeld, da die permanente, anlasslose Überwachung des öffentlichen Raums aus einem geparkten Fahrzeug datenschutzrechtlich unzulässig sei.
  • Streitwert: Bußgeldverfahren, kein Streitwert – festgesetzte Geldbuße lag im niedrigen dreistelligen Bereich.

AG Duisburg-Ruhrort, Urteil vom 05.03.2019, Az. 9 C 434/18

  • Streitgegenstand: Zivilprozess über einen Fahrstreifenwechsel auf der BAB; Zulässigkeit der Verwertung einer Dashcam-Aufzeichnung zum Nachweis des Fahrmanövers.
  • Entscheidung: Das AG bejahte die Verwertbarkeit und traf auf dieser Grundlage die Haftungsentscheidung.
  • Streitwert: Entspricht der Schadenshöhe, konkrete Zahl nicht sicher bekannt.

Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht in folgender Reihenfolge:

Landesarbeitsgerichte

LAG Düsseldorf, Az. 13 Sa 624/22 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

  • Streitgegenstand: Arbeitsrechtlicher Rechtsstreit (vermutlich Kündigungsschutz-/Schadensersatzverfahren) im Zusammenhang mit der Sachbeschädigung eines Fahrzeugs; Frage, ob eine (Audio-) Aufzeichnung der im Fahrzeug verbauten Dashcam als Beweismittel gegen den Arbeitnehmer verwertet werden durfte.
  • Entscheidung: Es erging keine Sachentscheidung; das Verfahren wurde ohne gerichtliche Entscheidung (z. B. durch Rücknahme, Vergleich oder übereinstimmende Erledigterklärung) beendet, sodass insbesondere keine höchst- oder obergerichtliche Klärung der aufgeworfenen (auch arbeitsrechtlich bedeutsamen) Verwertungsfrage erfolgte.
  • Streitwert: Mangels Sachentscheidung nicht bekannt/nicht gesondert festgesetzt (allenfalls Kostenentscheidung nach billigem Ermessen).

Arbeitsgerichte

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Entscheidungen aus dem Verwaltungsrecht in folgender Reihenfolge:

Oberverwaltungsgerichte

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Verwaltungsgerichte

VG Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634

  • Streitgegenstand: Klage gegen eine datenschutzrechtliche Untersagungsverfügung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) betreffend den Einsatz einer Dashcam.
  • Entscheidung: Klageerfolg wegen eines Formfehlers im Verwaltungsverfahren (fehlende ordnungsgemäße Anhörung), ohne dass die materielle Zulässigkeitsfrage abschließend entschieden wurde.
  • Streitwert: In verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen dieser Art regelmäßig Auffangstreitwert (i.d.R. 5.000 €); konkrete Festsetzung im Volltext nicht sicher verifizierbar.

VG Göttingen, Beschluss vom 12.10.2016, Az. 1 B 171/16

  • Streitgegenstand: Eilrechtsschutzverfahren gegen eine datenschutzrechtliche Untersagungsverfügung betreffend die Nutzung einer Dashcam zur Dokumentation von Ordnungswidrigkeiten.
  • Entscheidung: Das VG bestätigte im Eilverfahren tendenziell die Zulässigkeit einer aufsichtsbehördlichen Untersagung der anlasslosen Daueraufzeichnung.
  • Streitwert: Im Eilverfahren regelmäßig hälftiger Auffangstreitwert (ca. 2.500 €), konkrete Festsetzung nicht sicher verifizierbar.

VG Schleswig, Urteil vom 07.08.2024, Az. 8 A 159/20

  • Streitgegenstand: Klage gegen eine datenschutzrechtliche Anordnung, wonach bei YouTube veröffentlichte Dashcam-Aufnahmen so zu verpixeln sind, dass Personen und Kfz-Kennzeichen nicht mehr identifizierbar sind.
  • Entscheidung: Das VG bestätigte die Rechtmäßigkeit der aufsichtsbehördlichen Anordnung; die Veröffentlichung unverpixelter Aufnahmen Dritter im Internet verstößt gegen das Datenschutzrecht (DSGVO).
  • Streitwert: Regelmäßig Auffangstreitwert (5.000 €) bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren dieser Art; konkrete Festsetzung im Volltext nicht mit letzter Sicherheit verifizierbar.

Entscheidungen aus dem Sozialrecht in folgender Reihenfolge:

Landessozialgerichte

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Sozialgerichte

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Entscheidungen aus dem Steuerrecht

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Thema: Dome Cam / Dome-Kamera

Zivilrecht (ordentliche Gerichtsbarkeit)

Amtsgerichte

AG Meldorf, Beschluss vom 11.07.2011, Az. 83 C 568/11

  • Streitgegenstand: Streit über eine private „Dome-Kamera“-Überwachung, die (auch) Flächen erfasste, die von berechtigten Nutzern eines fremden Grundstücks betreten werden.
  • Entscheidung: Ein berechtigter Benutzer eines fremden Grundstücks muss im Regelfall eine Videoüberwachung/-aufzeichnung nicht hinnehmen; ist eine Kamera von nicht überwachungsberechtigten Flächen aus sichtbar, muss die Anlage entsprechend eingerichtet werden.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Verwaltungsrecht

Oberverwaltungsgerichte

OVG Niedersachsen (Lüneburg), Urteil vom 29.09.2014, Az. 11 LC 114/13

  • Streitgegenstand: Streit über eine vom Landesdatenschutzbeauftragten untersagte Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge eines privaten Bürogebäudes.
  • Entscheidung: Die Videoüberwachung von Eingangsbereich und Treppenhaus mittels fest installierter Mini-Dome-Kameras ohne Zoom-Funktion kann bei einem vorangegangenen Einbruch gerechtfertigt sein; Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Thema Drohne / Drohnenkamera

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Thema: Kameraattrappe

Zivilrecht (ordentliche Gerichtsbarkeit)

Landgerichte

LG Berlin, Urteil vom 14.08.2018, Az. 67 S 73/18

  • Streitgegenstand: Berufung; Abwehranspruch eines Mieters gegen eine im Hauseingang montierte, täuschend echte Überwachungskamera-Attrappe.
  • Entscheidung: Auch eine täuschend echte Kameraattrappe kann einen dauerhaften Überwachungsdruck erzeugen und damit einen Beseitigungsanspruch begründen, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

LG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2019, Az. 13 S 17/19

  • Streitgegenstand: Berufung; Anspruch auf Entfernung einer auf das Nachbargrundstück gerichteten funktionsfähigen Kamera sowie einer Kameraattrappe.
  • Entscheidung: Dem Nachbarn steht gegen den Grundstückseigentümer ein Anspruch auf Beseitigung sowohl der Kamera als auch der Kameraattrappe aus § 1004 BGB i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB zu; der von einer Attrappe ausgehende Überwachungsdruck genügt.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Amtsgerichte

AG Berlin-Lichtenberg, Beschluss vom 24.01.2008, Az. 10 C 156/07

  • Streitgegenstand: Wohnraummietsache; Persönlichkeitsrechtsverletzung durch im Hauseingangsbereich installierte Überwachungskamera-Attrappen.
  • Entscheidung: Auch eine bloße Kameraattrappe kann das Persönlichkeitsrecht der Mieter verletzen; dem Beseitigungsbegehren wurde stattgegeben.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2015, Az. 33 C 3407/14 (93)

  • Streitgegenstand: Klage eines Mieters auf Beseitigung einer Kameraattrappe im Hauseingangs- und Treppenhausbereich.
  • Entscheidung: Ein Mieter muss eine Kameraattrappe im Hauseingangsbereich nicht dulden; im Übrigen (Kameraattrappe an einem Nachbarhaus) wurde die Klage abgewiesen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG Detmold, Urteil vom 01.03.2018, Az. 7 C 429/17

  • Streitgegenstand: Klage eines Mieters gegen den Vermieter auf Entfernung einer im Eingangsbereich des Wohnhauses installierten Überwachungskamera.
  • Entscheidung: Der Vermieter darf im Grundstücksbereich weder eine echte Überwachungsanlage noch eine Attrappe betreiben, die geeignet ist, den Überwachungsdruck bei den Mietern hervorzurufen; Unterlassungsanspruch bejaht.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Thema: Mehrfamilienhaus – Überwachung im Aufzug (Fahrstuhl)

Zivilrecht (ordentliche Gerichtsbarkeit)

Oberlandesgerichte

KG, Beschluss vom 04.08.2008, Az. 8 U 83/08

  • Streitgegenstand: Streit zwischen Mieter und Vermieter über die Zulässigkeit einer im Aufzug eines Mietshauses installierten Videoüberwachung ohne Einwilligung der Mieter.
  • Entscheidung: Die Videoüberwachung im Aufzug eines Mietshauses stellt aufgrund der engen räumlichen Verhältnisse und der unmittelbaren Konfrontation mit der Kamera eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn keine Einwilligung vorliegt und die Maßnahme nicht zum Schutz von Eigentum/Gesundheit erforderlich und angemessen ist.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

Thema: Mehrfamilienhaus – Überwachung im Eingangsbereich

Weitere Bundesgerichte

Bundesgerichtshof

BGH, Urteil vom 24.05.2013, Az. V ZR 220/12

  • Streitgegenstand: WEG-Streit über die Zulässigkeit einer Videoüberwachung des Eingangsbereichs einer Wohnungseigentumsanlage.
  • Entscheidung: Der Eingangsbereich einer WEG-Anlage darf mit einer Videokamera überwacht werden, wenn ein berechtigtes Interesse (z. B. Prävention von Straftaten) besteht und die Überwachung verhältnismäßig ausgestaltet ist; unzulässig wäre eine Überwachung, die allein der Durchsetzung individueller Ansprüche gegen einzelne Eigentümer dient.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

BGH, Urteil vom 12.03.2024, Az. VI ZR 1370/20

  • Streitgegenstand: Streit über die prozessuale Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer datenschutzrechtlich unzulässigen (heimlichen) Videoüberwachung von Wohnungseingangsbereichen im Rahmen eines Räumungs-/Mietstreits.
  • Entscheidung: Unzulässig erlangte Beweismittel aus verdeckter Videoüberwachung sind im Zivilprozess grundsätzlich nicht verwertbar; die heimlichen Aufzeichnungen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Kein Räumungsanspruch auf dieser Grundlage.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

Zivilrecht (ordentliche Gerichtsbarkeit)

Landgerichte

LG Berlin, Urteil vom 14.08.2018, Az. 67 S 73/18

  • Streitgegenstand: Berufung; Abwehranspruch eines Mieters gegen eine im Hauseingang montierte, täuschend echte Überwachungskamera-Attrappe.
  • Entscheidung: Auch eine täuschend echte Kameraattrappe kann einen dauerhaften Überwachungsdruck erzeugen und damit einen Beseitigungsanspruch begründen, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

LG München I, Beschluss (Hinweisbeschluss) vom 07.06.2022, Az. 14 S 2185/22

  • Streitgegenstand: Berufung; Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch eines Mieters gegen fünf vom Vermieter installierte Überwachungskameras (u. a. im Hausflur, gerichtet auf den Hauseingang).
  • Entscheidung: Dem Anspruch eines Mieters auf Beseitigung der Kameras steht nicht entgegen, dass diese (auch) dem Diebstahlschutz dienen sollen; der Vermieter darf den Mieter nicht beim Betreten des Mietobjekts filmen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Amtsgerichte

AG Berlin-Lichtenberg, Beschluss vom 24.01.2008, Az. 10 C 156/07

  • Streitgegenstand: Wohnraummietsache; Persönlichkeitsrechtsverletzung durch im Hauseingangsbereich installierte Überwachungskamera-Attrappen.
  • Entscheidung: Auch eine bloße Kameraattrappe kann das Persönlichkeitsrecht der Mieter verletzen; dem Beseitigungsbegehren wurde stattgegeben.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 08.06.2012, Az. 19 C 166/12

  • Streitgegenstand: Im Wege einstweiliger Verfügung eingeleitetes Hauptsacheverfahren gegen mehrere im Eingangsbereich eines Mietshauses installierte Videokameras.
  • Entscheidung: Mieter müssen die Installation von Videokameras im Eingangsbereich ohne ihre Zustimmung nicht hinnehmen; die Kameras beeinträchtigen das ungestörte Persönlichkeitsrecht der Mieter.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert (Ausgangsverfahren als einstweilige Verfügung mit reduziertem Streitwert).

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2015, Az. 33 C 3407/14 (93)

  • Streitgegenstand: Klage eines Mieters auf Beseitigung einer Kameraattrappe im Hauseingangs- und Treppenhausbereich.
  • Entscheidung: Ein Mieter muss eine Kameraattrappe im Hauseingangsbereich nicht dulden; im Übrigen (Kameraattrappe an einem Nachbarhaus) wurde die Klage abgewiesen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG Detmold, Urteil vom 01.03.2018, Az. 7 C 429/17

  • Streitgegenstand: Klage eines Mieters gegen den Vermieter auf Entfernung einer im Eingangsbereich des Wohnhauses installierten Überwachungskamera.
  • Entscheidung: Der Vermieter darf im Grundstücksbereich weder eine echte Überwachungsanlage noch eine Attrappe betreiben, die geeignet ist, den Überwachungsdruck bei den Mietern hervorzurufen; Unterlassungsanspruch bejaht.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Thema: Mehrfamilienhaus – Überwachung im Treppenhaus

Weitere Bundesgerichte

Bundesgerichtshof

BGH, Urteil vom 12.03.2024, Az. VI ZR 1370/20

  • Streitgegenstand: Streit über die prozessuale Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer datenschutzrechtlich unzulässigen (heimlichen) Videoüberwachung von Wohnungseingangsbereichen im Rahmen eines Räumungs-/Mietstreits.
  • Entscheidung: Unzulässig erlangte Beweismittel aus verdeckter Videoüberwachung sind im Zivilprozess grundsätzlich nicht verwertbar; die heimlichen Aufzeichnungen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Kein Räumungsanspruch auf dieser Grundlage.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

Zivilrecht (ordentliche Gerichtsbarkeit)

Landgerichte

LG München I, Beschluss (Hinweisbeschluss) vom 07.06.2022, Az. 14 S 2185/22

  • Streitgegenstand: Berufung; Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch eines Mieters gegen fünf vom Vermieter installierte Überwachungskameras (u. a. im Hausflur, gerichtet auf den Hauseingang).
  • Entscheidung: Dem Anspruch eines Mieters auf Beseitigung der Kameras steht nicht entgegen, dass diese (auch) dem Diebstahlschutz dienen sollen; der Vermieter darf den Mieter nicht beim Betreten des Mietobjekts filmen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Amtsgerichte

AG München, Urteil vom 16.10.2009, Az. 423 C 34037/08

  • Streitgegenstand: Beseitigungsanspruch eines Mieters gegen eine vom Vermieter im Treppenhaus installierte, auf die Eingangstür gerichtete Überwachungskamera.
  • Entscheidung: Die dauerhafte Überwachung des Hauseingangs stellt einen erheblichen, nicht gerechtfertigten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter dar; Beseitigungsanspruch bejaht.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG München, Urteil vom 05.11.2013, Az. 422 C 17314/13

  • Streitgegenstand: Mietrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine im Hausflur zur Überwachung der Mülltrennung installierte Videokamera.
  • Entscheidung: Dem Mieter steht ein Unterlassungsanspruch gegen die Videoüberwachung im Gemeinschaftsflur zu; die Überwachung ist nur zulässig, wenn alle Mieter zustimmen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2015, Az. 33 C 3407/14 (93)

  • Streitgegenstand: Klage eines Mieters auf Beseitigung einer Kameraattrappe im Hauseingangs- und Treppenhausbereich.
  • Entscheidung: Ein Mieter muss eine Kameraattrappe im Hauseingangsbereich nicht dulden; im Übrigen (Kameraattrappe an einem Nachbarhaus) wurde die Klage abgewiesen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG München, Endurteil vom 28.05.2019, Az. 432 C 2881/19

  • Streitgegenstand: Streit über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Untermietverhältnisses wegen ungenehmigter Videoüberwachung des WG-Flurs durch den (Haupt-) Vermieter.
  • Entscheidung: Eine ungenehmigte, permanente Videoüberwachung des Gemeinschaftsflurs berechtigt den Untermieter zur fristlosen Kündigung des Untermietverhältnisses.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert (Klagesumme 83,00 € zzgl. Zinsen als Nebenaspekt).

Thema: Überwachung des Nachbargrundstücks

Bundesgerichte

Bundesgerichtshof

BGH, Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09

  • Streitgegenstand: Unterlassungsklage eines Nachbarn gegen eine Überwachungskamera, die (auch) auf dessen Grundstück gerichtet werden konnte.
  • Entscheidung: Ein Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB, allgemeines Persönlichkeitsrecht) besteht bereits, wenn der Nachbar objektiv ernsthaft eine Überwachung befürchten muss (,,Überwachungsdruck“); auf den Nachweis tatsächlicher Aufzeichnung kommt es nicht an.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

BGH, Urteil vom 21.10.2011, Az. V ZR 265/10

  • Streitgegenstand: Streit über die Installation von Überwachungskameras an einer Hauswand, die (auch) fremde Grundstücke/Zugänge erfassen konnten.
  • Entscheidung: Grundsätzlich ist die Überwachung auf das eigene Grundstück zu beschränken; eine Überwachung von Zugängen zu fremden Grundstücken ist nur bei überwiegendem, das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendem Interesse zulässig. Zurückverweisung an das Berufungsgericht.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

Zivilrecht (ordentliche Gerichtsbarkeit)

Oberlandesgerichte

OLG Köln, Urteil vom 22.09.2016, Az. 15 U 33/16

  • Streitgegenstand: Berufungsverfahren: Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Beseitigung von vier auf dessen Grundstück (mit-)gerichteten Kameras.
  • Entscheidung: Anspruch aus §§ 823, 1004 BGB analog auf Entfernung der vier Kameras wurde bejaht; ein Anspruch auf Geldentschädigung wurde hingegen abgelehnt.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

Landgerichte

LG Bonn, Urteil vom 16.11.2004, Az. 8 S 139/04

  • Streitgegenstand: Berufung; Anspruch auf Beseitigung einer auf Garagen des Nachbarn und dahinterliegendes Wohnhaus gerichteten Kamera.
  • Entscheidung: Die Beseitigung einer auf das Nachbargrundstück gerichteten Kamera kann verlangt werden, auch wenn tatsächlich keine Videoaufnahmen gefertigt wurden; der „Überwachungsdruck“ als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht genügt.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

LG Bielefeld, Urteil vom 17.04.2007, Az. 20 S 123/06

  • Streitgegenstand: Berufung; Streit über auf einer Grenzmauer installierte Überwachungskameras samt Bewegungsmelder.
  • Entscheidung: Ein Eigentümer darf sein eigenes Grundstück mit einer Kamera überwachen; die bloße Angst vor Überwachung genügt für einen Beseitigungsanspruch grundsätzlich nicht, sofern keine objektiv ernsthafte Befürchtung besteht.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

LG Potsdam, Urteil vom 22.04.2009, Az. 13 S 9/09

  • Streitgegenstand: Berufung betreffend eine auf Privatgrundstücken installierte Überwachungskamera und deren Auswirkung auf das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn.
  • Entscheidung: Bei der Installation von Überwachungskameras auf Privatgrundstücken kann das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn beeinträchtigt werden; Bestätigung der später vom BGH aufgegriffenen Grundsätze.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

LG Paderborn, Urteil vom 30.11.2017, Az. 3 O 182/17

  • Streitgegenstand: Klage eines Nachbarn auf Unterlassung einer auf sein Grundstück gerichteten Überwachungskamera.
  • Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, das Filmen bestimmter Flurstücke des Klägers zu unterlassen; ein Anspruch auf Entfernung der Kamera kann bereits bei objektiver Möglichkeit der Erfassung bestehen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

LG Hamburg, Urteil vom 18.01.2018, Az. 304 O 69/17

  • Streitgegenstand: Klage auf Entfernung mehrerer am Nachbarhaus angebrachter Überwachungskameras (u. a. mit Audiofunktion) im Rahmen eines eskalierenden Nachbarschaftsstreits.
  • Entscheidung: Die Beklagte wurde zur Entfernung der Kameras verurteilt; bereits das bloße Anbringen der Kameras im Außenbereich war unzulässig und verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

LG Rottweil, Urteil vom 23.05.2018, Az. 1 S 11/18

  • Streitgegenstand: Berufung: Beseitigung der Störung durch auf das Nachbargrundstück gerichtete Videokameras.
  • Entscheidung: Zur Beseitigung des Überwachungsdrucks kann statt vollständiger Entfernung auch die Ergreifung geeigneter technischer Maßnahmen (z. B. Verpixelung, Neuausrichtung) ausreichen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

LG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2019, Az. 13 S 17/19

  • Streitgegenstand: Berufung; Anspruch auf Entfernung einer auf das Nachbargrundstück gerichteten funktionsfähigen Kamera sowie einer Kameraattrappe.
  • Entscheidung: Dem Nachbarn steht gegen den Grundstückseigentümer ein Anspruch auf Beseitigung sowohl der Kamera als auch der Kameraattrappe aus § 1004 BGB i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB zu; der von einer Attrappe ausgehende Überwachungsdruck genügt.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 16.12.2020, Az. 2 S 195/19

  • Streitgegenstand: Berufung; Anspruch auf Beseitigung einer an der Hauswand befestigten Kamera wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Nachbarn.
  • Entscheidung: Eine an einer Hauswand installierte Videokamera kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen, wenn diese durch die Überwachung tatsächlich betroffen sind bzw. dies objektiv ernsthaft zu befürchten ist; Bestätigung des amtsgerichtlichen Urteils.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

LG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2023, Az. 13 S 32/23

  • Streitgegenstand: Berufung im Nachbarschaftsstreit über eine Überwachungskamera; Frage, wann ein Anspruch auf Entfernung entfällt.
  • Entscheidung: Ein Anspruch auf Unterlassung von Videoaufzeichnungen scheidet aus, wenn nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers betroffen ist bzw. durch Neuausrichtung der Kamera eine unzulässige Überwachung verhindert werden kann.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Amtsgerichte

AG Meldorf, Beschluss vom 11.07.2011, Az. 83 C 568/11

  • Streitgegenstand: Streit über eine private „Dome-Kamera“-Überwachung, die (auch) Flächen erfasste, die von berechtigten Nutzern eines fremden Grundstücks betreten werden.
  • Entscheidung: Ein berechtigter Benutzer eines fremden Grundstücks muss im Regelfall eine Videoüberwachung/-aufzeichnung nicht hinnehmen; ist eine Kamera von nicht überwachungsberechtigten Flächen aus sichtbar, muss die Anlage entsprechend eingerichtet werden.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2015, Az. 33 C 3407/14 (93)

  • Streitgegenstand: Klage eines Mieters auf Beseitigung einer Kameraattrappe im Hauseingangs- und Treppenhausbereich.
  • Entscheidung: Ein Mieter muss eine Kameraattrappe im Hauseingangsbereich nicht dulden; im Übrigen (Kameraattrappe an einem Nachbarhaus) wurde die Klage abgewiesen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 22.01.2016, Az. 31 C 138/14

  • Streitgegenstand: Nachbarrechtsstreit über die Zulässigkeit einer Überwachungskamera, deren mögliche Erfassung des Nachbargrundstücks im Streit stand.
  • Entscheidung: Bereits die bloße Möglichkeit der Videoüberwachung des Nachbarn ist unzulässig – auch wenn die Kamera auf dem eigenen Grundstück installiert ist; das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn wird bereits durch den Überwachungsdruck verletzt.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG München, Urteil vom 14.11.2017, Az. 172 C 14702/17

  • Streitgegenstand: Klage auf Unterlassung der (Mit-) Beobachtung des Nachbargrundstücks durch eine bewegungsausgelöste Kamera.
  • Entscheidung: Die ungenehmigte Video(mit) beobachtung des Nachbargrundstücks ist unzulässig; der Beklagte wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes zur Unterlassung verurteilt.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG München, Urteil vom 22.11.2018, Az. 213 C 15498/18

  • Streitgegenstand: Klage eines Nachbarn auf Beseitigung einer am Dach des Nachbarhauses montierten, auf die eigene Auffahrt gerichteten Überwachungskamera.
  • Entscheidung: Die bloße Möglichkeit, von einer auf das eigene Grundstück gerichteten Kamera des Nachbarn (mit-) erfasst zu werden, kann im Einzelfall noch zumutbar sein; die Klage wurde abgewiesen, soweit nur das eigene Grundstück des Beklagten erfasst wurde.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG München, Urteil vom 28.02.2019, Az. 484 C 18186/18 WEG

  • Streitgegenstand: WEG-Streit über die Zulässigkeit einer vom Beklagten installierten Überwachungskamera, die auch Gemeinschaftsbereiche und das Nachbargrundstück erfassen konnte.
  • Entscheidung: Bereits die bloße Möglichkeit, von einer Überwachungskamera des Nachbarn erfasst zu werden, kann unzumutbar sein; der Beklagte wurde zur Entfernung bzw. Neuausrichtung der Kamera verurteilt.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG Bad Iburg, Urteil vom 01.12.2021, Az. 4 C 366/21

  • Streitgegenstand: Nachbarschaftsstreit (Mutter/Sohn) über zwei mit intelligenter Videotechnologie ausgestattete Überwachungskameras.
  • Entscheidung: Ein von der tatsächlichen Überwachung des klägerischen Grundstücks unabhängiger Unterlassungsanspruch wurde bejaht, da bereits die objektiv ernsthafte Befürchtung einer Überwachung ausreicht.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG München, Urteil vom 01.02.2023, Az. 171 C 11188/22

  • Streitgegenstand: Streit über eine vom Nachbarn am Nachbarhaus montierte Wildkamera, die (auch) den Kläger erfassen konnte; vorausgegangen war eine einstweilige Verfügung.
  • Entscheidung: Das Aufstellen einer Kamera, die potenziell das Nachbargrundstück erfassen kann, verletzt grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht; die einstweilige Verfügung wurde bestätigt (Gegenstandswert der einstweiligen Verfügung: 4.000,00 €).
  • Streitwert: 4.000,00 € (Festsetzung im Verfahren der einstweiligen Verfügung dokumentiert).

AG Gelnhausen, Urteil vom 04.03.2024, Az. 52 C 76/24

  • Streitgegenstand: Nachbarschaftsstreit über eine schwenkbare Überwachungskamera, die theoretisch auch das Nachbargrundstück erfassen konnte.
  • Entscheidung: Ein Unterlassungsanspruch besteht bereits, wenn eine schwenkbare Kamera nur die theoretische Möglichkeit bietet, das Nachbargrundstück zu erfassen; der Nachbar muss auch eine nur mögliche Erfassung nicht dulden.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 05.12.2024, Az. 30 C 190/22

  • Streitgegenstand: Streit über eine Überwachungskamera, die (auch) fremde Grundstücke erfasste; zugleich Fragen zur Nachweispflicht der DSGVO-Konformität durch den Kamerabetreiber.
  • Entscheidung: Nachbarn steht wegen möglicher Videoüberwachung ein Unterlassungsanspruch zu; bereits die befürchtete Aufzeichnung beeinträchtigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der Verantwortliche muss die DSGVO-Konformität der Kamera nachweisen.
  • Streitwert: In der Literatur mit 4.000 € beziffert; genaue gerichtliche Festsetzung nicht abschließend verifizierbar.

Thema: Videoklingel

Weitere Bundesgerichte

Bundesgerichtshof

BGH, Urteil vom 08.04.2011, Az. V ZR 210/10

  • Streitgegenstand: WEG-Streit über die Duldungspflicht einer Video-Gegensprechanlage am gemeinschaftlichen Klingeltableau.
  • Entscheidung: Eine solche Anlage kann eine zulässige, das zumutbare Maß nicht überschreitende Maßnahme darstellen, wenn berechtigte Sicherheits-/Komfortinteressen die schutzwürdigen Belange anderer Eigentümer/Bewohner überwiegen.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert.

Thema: Video-Türspion

Thema: Wildkamera

Zivilrecht (ordentliche Gerichtsbarkeit)

Landgerichte

LG Essen, Urteil vom 26.06.2014, Az. 10 S 37/14

  • Streitgegenstand: Berufung; Streit zwischen Grundstückseigentümerin und Jagdpächter über die Zulässigkeit von auf Pachtflächen installierten Wildkameras.
  • Entscheidung: Jagdpächter dürfen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Jagdausübung Wildkameras auf den Pachtgrundstücken aufstellen; die Berufung der Grundstückseigentümerin gegen das klageabweisende amtsgerichtliche Urteil blieb erfolglos.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Amtsgerichte

AG München, Urteil vom 01.02.2023, Az. 171 C 11188/22

  • Streitgegenstand: Streit über eine vom Nachbarn am Nachbarhaus montierte Wildkamera, die (auch) den Kläger erfassen konnte; vorausgegangen war eine einstweilige Verfügung.
  • Entscheidung: Das Aufstellen einer Kamera, die potenziell das Nachbargrundstück erfassen kann, verletzt grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht; die einstweilige Verfügung wurde bestätigt (Gegenstandswert der einstweiligen Verfügung: 4.000,00 €).
  • Streitwert: 4.000,00 € (Festsetzung im Verfahren der einstweiligen Verfügung dokumentiert).

Verwaltungsrecht

Oberverwaltungsgerichte

OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.09.2017, Az. 2 A 197/16 (Parallelverfahren: 2 A 213/16 und 2 A 216/16)

  • Streitgegenstand: Streit über die Meldepflicht von durch Jäger an Kirrungen eingesetzten Wildbeobachtungskameras nach dem BDSG a. F.
  • Entscheidung: Der Einsatz von Wildbeobachtungskameras unterfällt dem Regelungsregime des BDSG; die Kameras erfassen personenbezogene Daten, wenn auch Waldbesucher erfasst werden können, und sind daher meldepflichtig nach § 4d BDSG a. F.
  • Streitwert: Für jedes der drei Parallelverfahren gesondert; nicht sicher dokumentiert.

OVG Bremen, Beschluss vom 11.07.2023, Az. 1 LA 14/22

  • Streitgegenstand: Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend den Einsatz von Wildkameras durch einen nicht jagdausübungsberechtigten Grundstückseigentümer sowie die Festsetzung eines Zwangsgelds wegen Nichtbefolgung einer datenschutzrechtlichen Anordnung.
  • Entscheidung: Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt; der Einsatz von Wildkameras auch durch einen Nicht-Jagdausübungsberechtigten kann zulässig sein, die Festsetzung des Zwangsgelds wurde nicht beanstandet.
  • Streitwert: Orientiert sich an der Höhe des festgesetzten Zwangsgelds; konkrete Zahl nicht sicher dokumentiert.

Verwaltungsgerichte

VG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2022, Az. 5 K 5323/21

  • Streitgegenstand: Streit im Zusammenhang mit einem Jagdpachtvertrag; Frage, ob das Aufstellen von Wildkameras durch den Kläger gegen § 17 Abs. 4 Nr. 1 lit. d) BJagdG bzw. das Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetz verstößt.
  • Entscheidung: Durch das Aufstellen von Wildkameras hat der Kläger nicht gegen die einschlägige jagdrechtliche Vorschrift verstoßen; die hierauf gestützte Maßnahme wurde als rechtswidrig beurteilt.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Thema: Videoüberwachung allgemein

EuGH

EuGH, Urteil vom 11.12.2014, Az. C-212/13 „František Ryneš“

  • Streitgegenstand: Vorabentscheidungsersuchen, ob die Videoüberwachung eines Einfamilienhauses, die auch den öffentlichen Straßenraum erfasst, unter die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG fällt oder ob die „Haushaltsausnahme“ (Art. 3 Abs. 2 RL 95/46/EG) greift.
  • Entscheidung: Die Richtlinie ist anwendbar, sobald die Überwachung – auch nur teilweise – den öffentlichen Raum erfasst; die Haushaltsausnahme greift dann nicht. Legitime Sicherheitsinteressen können im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Richtlinie berücksichtigt werden.
  • Streitwert: Im Vorabentscheidungsverfahren nicht einschlägig.

Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 23.02.2007, Az. 1 BvR 2368/06

  • Streitgegenstand: Verfassungsbeschwerde gegen die geplante dauerhafte Videoüberwachung eines Kunstwerks (Neupfarrplatz Regensburg) im öffentlichen Raum mangels spezifischer gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage.
  • Entscheidung: Die Kammer gab der Verfassungsbeschwerde statt; eine dauerhafte offene Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes ohne konkrete Gefahrenlage bedarf einer spezifischen gesetzlichen Grundlage; die allgemeine polizeiliche Generalklausel genügt nicht.
  • Streitwert: Gegenstandswertfestsetzung nach § 37 Abs. 2 RVG; konkrete Zahl nicht dokumentiert.

BVerfG, Beschluss vom 11.08.2009, Az. 2 BvR 941/08

  • Streitgegenstand: Verfassungsbeschwerde gegen ein auf automatisierter Videoverkehrsüberwachung (BAB 19) beruhendes Bußgeldurteil; gerügt wurde, dass die Maßnahme allein auf eine Verwaltungsvorschrift statt eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gestützt war.
  • Entscheidung: Der Verfassungsbeschwerde wurde stattgegeben; die Stützung eines Grundrechtseingriffs allein auf eine Verwaltungsvorschrift ohne gesetzliche Grundlage ist willkürlich (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
  • Streitwert: Gegenstandswertfestsetzung nach § 37 Abs. 2 RVG; konkrete Zahl nicht dokumentiert.

Weitere Bundesgerichte

Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 27.03.2003, Az. 2 AZR 51/02

  • Streitgegenstand: Kündigungsschutzklage gegen eine auf verdeckter Videoüberwachung beruhende Verdachtskündigung; Fragen der Beweisverwertung und Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
  • Entscheidung: Die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers ist ein Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht; Grundsätze zur Zulässigkeit bei konkretem Tatverdacht wurden entwickelt.
  • Streitwert: Bruttoquartalsverdienst (§ 42 Abs. 2 GKG); konkrete Zahl nicht dokumentiert.

BAG, Beschluss vom 29.06.2004, Az. 1 ABR 21/03

  • Streitgegenstand: Beschlussverfahren zur Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
  • Entscheidung: Die Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz unterfällt dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
  • Streitwert: Regelmäßig Auffangwert (§ 23 Abs. 3 RVG); nicht dokumentiert.

BAG, Beschluss vom 14.12.2004, Az. 1 ABR 34/03

  • Streitgegenstand: Beschlussverfahren zur Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Videoüberwachung in einem Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG.
  • Entscheidung: Die vorgesehene Videoüberwachung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten dar; Fortentwicklung der Verhältnismäßigkeitsanforderungen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

BAG, Beschluss vom 26.08.2008, Az. 1 ABR 16/07

  • Streitgegenstand: Beschlussverfahren zur Zulässigkeit einer verdachtsabhängigen Videoüberwachung im Betrieb (Briefverteilzentrum) nach Auftreten von Sendungsverlusten.
  • Entscheidung: Die zunächst räumlich beschränkte, verdachtsabhängige Videoüberwachung wurde als geeignet, erforderlich und angemessen zur Aufklärung von Diebstählen angesehen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

BAG, Urteil vom 21.06.2012, Az. 2 AZR 153/11

  • Streitgegenstand: Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Diebstahls, nachgewiesen durch verdeckte Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze.
  • Entscheidung: Aus verdeckter Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnenes Beweismaterial unterliegt nicht allein deshalb einem prozessualen Verwertungsverbot.
  • Streitwert: Bruttoquartalsverdienst; nicht näher dokumentiert.

BAG, Urteil vom 21.11.2013, Az. 2 AZR 797/11

  • Streitgegenstand: Kündigungsschutzverfahren betreffend eine Verdachtskündigung aufgrund heimlicher Videoüberwachung und dabei erlangter Zufallsfunde.
  • Entscheidung: Informationen und Beweismittel aus heimlicher Videoüberwachung unterliegen nicht automatisch einem Verwertungsverbot; Zufallsfunde können jedoch unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einem Verwertungsverbot unterliegen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

BAG, Urteil vom 19.02.2015, Az. 8 AZR 1007/13

  • Streitgegenstand: Entschädigungsklage einer Arbeitnehmerin wegen Observation/Videoüberwachung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Detektiv bei Verdacht vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit.
  • Entscheidung: Eine Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung kommt nur in Betracht, wenn hinreichende Verdachtsmomente für eine vorgetäuschte Erkrankung fehlten; im entschiedenen Fall wurde eine Geldentschädigung zugesprochen.
  • Streitwert: Entspricht dem geltend gemachten Entschädigungsbetrag; konkrete Zahl nicht dokumentiert.

BAG, Urteil vom 19.02.2015, Az. 8 AZR 1011/13

  • Streitgegenstand: Streit über die Unterlassung der weiteren Veröffentlichung eines zu Werbezwecken erstellten Videos eines ehemaligen Arbeitnehmers sowie Zahlungsansprüche.
  • Entscheidung: Eine erteilte Einwilligung nach § 22 KUG zur Verwendung von Bildaufnahmen kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne plausiblen Grund widerrufen werden.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

BAG, Beschluss vom 26.01.2016, Az. 1 ABR 68/13

  • Streitgegenstand: Beschlussverfahren zur Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats beim unternehmensübergreifenden Einsatz von Überwachungskameras.
  • Entscheidung: Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats nach § 58 Abs. 1 BetrVG ist beim Einsatz von Überwachungskameras, die nur ein Unternehmen betreffen, nicht gegeben.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

BAG, Urteil vom 22.09.2016, Az. 2 AZR 848/15

  • Streitgegenstand: Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung wegen Verschaffung von Vermögensvorteilen zu Lasten des Arbeitgebers, aufgedeckt durch verdeckte Videoüberwachung.
  • Entscheidung: Selbst bei mitbestimmungswidrig eingeführter Videoüberwachung führt dies nicht zwingend zu einem Verwertungsverbot der gewonnenen Erkenntnisse für die Kündigung.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

BAG, Urteil vom 20.10.2016, Az. 2 AZR 395/15

  • Streitgegenstand: Streit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung eines Kfz-Vertragshändler-Mitarbeiters aufgrund verdeckter Videoüberwachung.
  • Entscheidung: Ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot besteht nicht allein wegen eines möglichen DSGVO-/BDSG-Verstoßes; entscheidend ist eine Abwägung der betroffenen Interessen im Einzelfall.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

BAG, Urteil vom 23.08.2018, Az. 2 AZR 133/18

  • Streitgegenstand: Kündigungsschutzklage; Frage der Löschungspflicht und Verwertbarkeit von Bildsequenzen aus einer zulässigen offenen Videoüberwachung.
  • Entscheidung: Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer zulässigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen des Arbeitnehmers zulasten des Arbeitgebers dokumentieren, unterliegt keiner sofortigen Löschungspflicht und ist im Kündigungsschutzprozess verwertbar.
  • Streitwert: Bruttoquartalsverdienst; konkrete Zahl nicht dokumentiert.

BAG, Urteil vom 28.03.2019, Az. 8 AZR 421/17

  • Streitgegenstand: Schadensersatzklage im Zusammenhang mit offener Videoüberwachung eines Arbeitsbereichs während der gesamten Arbeitszeit.
  • Entscheidung: Eine dauerhafte, lückenlose und rein präventive Videoüberwachung von Arbeitnehmern ist unzulässig; hinsichtlich der prozessualen Verwertung und der Zulässigkeit der Datenerhebung wurden differenzierte Maßstäbe aufgestellt.
  • Streitwert: Abhängig vom Schadensersatzbegehren; nicht näher dokumentiert.

BAG, Urteil vom 29.06.2023, Az. 2 AZR 296/22

  • Streitgegenstand: Kündigungsschutzverfahren; Frage eines Verwertungsverbots für Aufzeichnungen aus offener Videoüberwachung trotz Missachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
  • Entscheidung: Videoaufzeichnungen, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen, sind in einem Kündigungsschutzprozess grundsätzlich auch dann verwertbar, wenn bei der Datenerhebung gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen wurde.
  • Streitwert: Bruttoquartalsverdienst; nicht näher dokumentiert.

Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Urteil vom 25.01.2012, Az. 6 C 9.11

  • Streitgegenstand: Unterlassungsklage einer Anwohnerin gegen die offene Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn durch die Polizei.
  • Entscheidung: Die offene Videoüberwachung der Reeperbahn, soweit sie nur den öffentlichen Straßenraum erfasst, verstößt nicht gegen Bundesrecht; Voraussetzung ist eine hinreichende gesetzliche Grundlage (hier: Hamburgisches Polizeidatenverarbeitungsgesetz) und Verhältnismäßigkeit.
  • Streitwert: Regelstreitwert (§ 52 Abs. 2 GKG); konkrete Festsetzung nicht sicher dokumentiert.

BVerwG, Urteil vom 27.03.2019, Az. 6 C 2.18

  • Streitgegenstand: Streit über eine datenschutzrechtliche Anordnung betreffend die Videoüberwachung im Eingangs-/Empfangsbereich einer Zahnarztpraxis, der ungehindert betreten werden kann.
  • Entscheidung: Eine Videoüberwachung in einer frei zugänglichen Zahnarztpraxis ist weder nach altem noch nach neuem Recht (DSGVO) per se zulässig; berechtigte Interessen müssen im Einzelfall konkret belegt werden.
  • Streitwert: Regelstreitwert; nicht sicher dokumentiert.

Zivilrecht (ordentliche Gerichtsbarkeit)

Landgerichte

LG München I, Beschluss vom 11.11.2011, Az. 1 S 12752/11

  • Streitgegenstand: WEG-Berufungsverfahren zur Zulässigkeit einer mehrheitlich beschlossenen Videoüberwachung der Tiefgarage.
  • Entscheidung: Eine Videoüberwachung der Tiefgarage kann nicht mehrheitlich beschlossen werden, da dies gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Wohnungseigentümer verstößt, auch wenn zuvor Diebstähle/Aufbrüche vorkamen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

LG München I, Urteil vom 21.10.2011, Az. 20 O 19879/10

  • Streitgegenstand: Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine private Videoüberwachung eines Geschäftshauses, die auch öffentliche Bereiche erfasste.
  • Entscheidung: Werden durch private Videoüberwachung öffentliche Bereiche mit erfasst, ist eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild nicht automatisch gegeben; private Videoüberwachung öffentlicher Räume kann rechtmäßig sein.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Amtsgerichte

AG Konstanz, Urteil vom 16.02.2011, Az. 13 OWi 43/11

  • Streitgegenstand: Bußgeldsache wegen eines Rotlichtverstoßes; Frage der zutreffenden Toleranzwerte bei einer mit dem System TraffiPhot III ermittelten Rotlichtzeit-Videomessung.
  • Entscheidung: Das Amtsgericht befasste sich mit den messtechnischen Anforderungen an die Auswertung der Videomessung und dem zugunsten des Betroffenen anzuwendenden Toleranzabzug.
  • Streitwert: In Bußgeldsachen kein Streitwert; Höhe der Geldbuße nicht dokumentiert.

AG Berlin-Pankow, Urteil vom 28.03.2022, Az. 4 C 199/21

  • Streitgegenstand: Klage eines S-Bahn-Fahrgastes auf Auskunft bzw. Herausgabe von Videoaufnahmen nach Art. 15 DSGVO gegen das Beförderungsunternehmen.
  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; ein DSGVO-Auskunftsanspruch bezüglich der Videoüberwachung in S-Bahnen kann als unzumutbar zurückgewiesen werden, insbesondere wenn der Aufwand zur Identifizierung der betroffenen Aufnahmen unverhältnismäßig wäre.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Arbeitsrecht

Landesarbeitsgerichte

LAG Hessen, Urteil vom 25.10.2010, Az. 7 Sa 1586/09

  • Streitgegenstand: Berufung; Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen rechtswidriger Videoüberwachung am Arbeitsplatz ohne Einwilligung und ohne sachlichen Grund.
  • Entscheidung: Der Arbeitgeber handelte zumindest grob fahrlässig; der Klägerin wurde eine Geldentschädigung in Höhe von 7.000 € wegen schwerwiegender Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zugesprochen.
  • Streitwert: Entspricht dem zugesprochenen Entschädigungsbetrag (7.000 €).

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.05.2019, Az. 2 Sa 214/18

  • Streitgegenstand: Klage von Tankstellenbeschäftigten auf Entschädigung wegen nicht datenschutzkonformer Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
  • Entscheidung: Eine Entschädigung wegen nicht rechtmäßiger Videoüberwachung nach § 823 Abs. 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn sie zu einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung führt; im entschiedenen Fall wurde ein Anspruch auf Geldentschädigung in Höhe von 2.000 € bejaht.
  • Streitwert: Entspricht dem zugesprochenen Entschädigungsbetrag (2.000 €).

Verwaltungsrecht

Oberverwaltungsgerichte

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2003, Az. 1 S 377/02

  • Streitgegenstand: Streit über die Rechtmäßigkeit der vom Polizeipräsidium Mannheim durchgeführten Videoüberwachung (Bildübertragung und permanente Bildaufzeichnung) öffentlicher Verkehrsräume in der Mannheimer Innenstadt.
  • Entscheidung: Die Videoüberwachung wurde sowohl formell als auch materiell für rechtmäßig erklärt; sie ist als Maßnahme gegen einen konkreten Kriminalitätsbrennpunkt mit höherrangigem Recht vereinbar.
  • Streitwert: Regelstreitwert nach § 52 GKG; konkrete Zahl nicht dokumentiert.

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.05.2009, Az. 16 A 3375/07

  • Streitgegenstand: Streit über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung (ohne Aufzeichnung) in den Räumen einer Universitätsbibliothek zur Diebstahlsbekämpfung.
  • Entscheidung: Die Überwachung von Bibliotheksräumen durch Videokameras ohne Aufzeichnung ist zur Bekämpfung von Diebstahl zulässig, sofern auf die Überwachung durch Schilder hingewiesen wird.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

OVG Sachsen (Bautzen), Urteil vom 11.08.2015, Az. 3 A 224/14

  • Streitgegenstand: Streit über die Kostentragung für eine polizeiliche Sicherstellung (Wegfahrsperre) eines Fahrzeugs auf einem videoüberwachten Parkplatz.
  • Entscheidung: Der Fahrzeugeigentümer muss die Kosten für das Abschleppen bzw. die Sicherstellung tragen, wenn das Fahrzeug mit offenem Fenster abgestellt wurde; Überwachungskameras auf großen Parkplätzen bieten nach den Feststellungen des Gerichts wenig Schutz gegen Diebstähle, was die Sicherstellungsmaßnahme rechtfertigen kann.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.12.2017, Az. 2 A 662/17

  • Streitgegenstand: Streit um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer aufsichtsbehördlich beanstandeten Videoüberwachung der Räumlichkeiten (Verkaufsraum, Betäubungsmittelschrank) einer Apotheke.
  • Entscheidung: Die Videoüberwachung des Verkaufsraums einer Apotheke kann zur Wahrnehmung des Hausrechts (§ 6b Abs. 1 Nr. 2 BDSG a. F.) und berechtigter Interessen (Diebstahlschutz) zulässig sein.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.06.2021, Az. 10 A 10302/21

  • Streitgegenstand: Streit über eine aufsichtsbehördliche Anordnung zum Abbau einer bereits abgeschalteten Überwachungskamera (im Zusammenhang mit einer LED-Werbetafel).
  • Entscheidung: Die DSGVO ist auf abgeschaltete, nicht mehr betriebene Überwachungskameras nicht anwendbar; Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO stellt keine taugliche Befugnisnorm für eine Abbauanordnung der bloßen Kamerahardware dar.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

Verwaltungsgerichte

VG Hannover, Urteil vom 14.07.2011, Az. 10 A 5452/10

  • Streitgegenstand: Klage eines Bürgers auf Unterlassung der Videoüberwachung mehrerer öffentlicher Plätze in Hannover durch die Polizeidirektion, soweit sie nicht der reinen Verkehrsüberwachung diente.
  • Entscheidung: Die dauerhafte Videoüberwachung öffentlicher Plätze ohne erkennbare Kennzeichnung verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung; die Polizei wurde verpflichtet, die Überwachung (mit Ausnahme der Verkehrsüberwachung) zu unterlassen bzw. erkennbar zu machen.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 13.06.2013, Az. 4 K 1091/12.NW

  • Streitgegenstand: Klage eines Gastwirts gegen eine vom Vermieter/Verpächter am Eingang der Gaststätte installierte, den öffentlichen Straßenraum mit erfassende Überwachungskamera.
  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; die Kamera am Eingang einer Gaststätte wurde im konkreten Fall nicht als unzulässig eingestuft bzw. der geltend gemachte Anspruch verneint.
  • Streitwert: Nicht dokumentiert.

VG Köln, Beschluss vom 12.03.2020, Az. 20 L 453/20

  • Streitgegenstand: Eilverfahren im Zusammenhang mit einer Versammlung; Antrag auf Verpflichtung der Polizei, an Gebäuden angebrachte Überwachungskameras während der Versammlung zu verhüllen.
  • Entscheidung: Die bloße nicht erkennbar ausgeschaltete Präsenz polizeilicher Videokameras während einer Versammlung greift in die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) ein; die Polizei wurde verpflichtet, die Kameras während der Versammlung nach außen erkennbar mittels mechanischer Sperren abzudecken.
  • Streitwert: Nicht sicher dokumentiert (Eilverfahren, regelmäßig hälftiger Auffangwert).

VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 06.08.2020, Az. RN 9 K 19.1061

  • Streitgegenstand: Klage auf Unterlassung einer öffentlichen Videoüberwachung eines kommunalen Parks (Königsgarten).
  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; das Gericht verneinte eigenständige Rechtsbehelfe neben der DSGVO. Die Entscheidung wurde später durch den Bayerischen VGH (Urteil vom 30.05.2023, Az. 5 BV 20.2104) aufgehoben und ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens vor dem BVerwG (Beschluss vom 02.05.2024, Az. 6 B 66.23) – die Rechtslage zu dieser Konstellation ist damit nicht abschließend geklärt.
  • Streitwert: Für das nachfolgende Beschwerdeverfahren vor dem BVerwG auf 5.000 € festgesetzt.

 

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