Media Work GmbH und WEB-24 GmbH: Zwischenbericht

Weiterhin sehr aktiv zeigt sich die Media Work GmbH, Frankfurt am Main, mit ihrer Routenplaner-Abofalle maps-routenplaner.net. Ungebrochen versendet sie ihre 500-€-Rechnungen und danach, dicht aufeinander folgend, Zahlungsaufforderungen mit massiven Drohungen. Stiller geworden ist es um die WEB-24 GmbH mit Sitz angeblich in München, Betreiberin der Routenplaner-Abofalle maps-routenplaner.info. Ein Zwischenbericht und Tipps zur Rechtsverteidigung gegen Abzocke bei Online-Routenplanern.

Routenplaner-Abofallen: Indizien für organisierte Internet-Kriminalität

Dem Ratgeber Internetkriminalität der Polizei Niedersachsen ist zu entnehmen, dass es sich bei der Media Work GmbH aus Frankfurt mit ihrem angeblichen Geschäftsführer Dr. Michael Gössler, der WEB-24 GmbH aus München mit ihrem angeblichen Geschäftsführer Dr. Michael Kandler um Scheinfirmen handelt. Das gleiche gilt für die DACH-24 GmbH, ebenfalls aus Frankfurt, mit einem angeblichen Geschäftsführer Dr. Michael Hörber. Dieses Unternehmen betreibt die Routenplaner-Abofalle maps-navi.info. Für alle drei Unternehmen besteht, so der Hinweis der Polizei Niedersachsen, kein Handelsregister-Eintrag.

Alle drei Webseiten benutzen das gleiche Design für ihre Benutzeroberfläche – ein Design, das auch die von der ODV Online Content AG oder auch ODV Online Content Ltd., angeblicher Sitz nunmehr in wieder München, und deren Routenplaner-Abofallen routenplaner-24.com und routenplaner-24.info zeigt.

So deutet manches darauf hin, dass sich hinter diesen Scheinfirmen eine identische, verdeckt aus dem Hintergrund heraus handelnde, Gruppe von Personen verbirgt.

Fehlerhafte Rechnungen, Zahlung per Amazon-Gutschein

Auch die versandten Rechnungen zeigen, dass es nicht mit rechten Dingen zugehen kann: In den Rechnungen wird jeweils die Umsatzsteuer mit geltend gemacht. Auf diesen Rechnungen fehlen aber die nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Pflichtangaben wie etwa die Anschrift des Rechnungsempfängers, die Steuernummer des ausstellenden Unternehmens, das Ausstellungsdatum oder eine fortlaufende Rechnungsnummer. Eine Rechnungsnummer wird nur in der E-Mail angegeben, mit der die Rechnung übersandt wird. Statt der Adresse erscheint in der Begleit-E-Mail nur die E-Mail-Adresse des Rechnungsempfängers.

Genau so lässt das Zahlungsmittel aufmerken: Statt einer Überweisung auf ein angegebenes Bankkonto wird Zahlung per Amazon-Gutschein gefordert.

Abofallen-Opfer: Rechnung erhalten, Mahnung erhalten – was tun?

Wer in eine dieser Routenplaner-Abofallen getappt ist, eine Rechnung in seinem E-Mail-Postfach gefunden hat oder möglicherweise bereits mit massiven Mahnungen angegangen wird, sollte zu allererst eines tun: einen kühlen Kopf bewahren, sich nicht einschüchtern lassen – und keinesfalls zahlen.

Gegenwärtig ist noch nicht absehbar, mit welchen Nachdruck, mit welchen Mitteln, die Abofallen-Betreiber versuchen werden, ihre behaupteten Forderungen durchzusetzen.

Ganz wichtig auch: die Unternehmen kennen offenbar nur die E-Mail-Adresse und die eBay-Adresse ihrer Rechnungsempfängers. Der Name oder gar die Anschrift ihrer Rechnungsempfängers sind den Abofallen-Betreibern nicht bekannt. Und dabei soll es bleiben.

Wichtig: Keine persönlichen Daten herausgeben

Also heißt es, mit persönlichen Angaben sparsam zu sein, keine persönlichen Angaben herauszugeben, die der Gegenseite noch nicht bekannt sind. Das gilt insbesondere für Widerrufserklärungen, Kündigungen oder sonstige Stellungnahmen, die per Post, möglicherweise noch per Einschreiben, an die Gegenseite übersandt werden soll. Möglicherweise werden solche Schreiben von den Abofallen-Betreibern ganz gezielt dafür verwendet, um an die vollständigen Namen und die Anschriften ihrer Opfer heranzukommen.

An die Unternehmen verschickte Briefpost läuft jedenfalls bislang noch nicht als unzustellbar zurück. Ob, wie >hier< für die WEB-24 GmbH berichtet, bereits die freundlichen Herrschaften von den Landeskriminalämtern mitlesen, lässt sich derzeit von hier aus noch nicht sicher in Erfahrung bringen.

Die Kanzlei Stefan Loebisch vertritt von Passau aus deutschlandweit eine Vielzahl von Geschädigten, die Opfer einer Online-Routenplaner-Abofalle geworden sind, gegen die Abzockversuche der Abofallen-Betreiber.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

 

Ein Gedanke zu „Media Work GmbH und WEB-24 GmbH: Zwischenbericht

  1. Pingback: Abofalle maps-routenplaner-24.com: Steinbach & Partner aus Frankfurt | Kanzlei Stefan Loebisch Passau

Kommentare sind geschlossen.