Hier liegen mehrere Eintragungsformulare und Erinnerungen der DR Verwaltung AG, Bonn, für deren „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“, vor. Das Eintragungsformular und das Anschreiben ist jeweils versehen mit dem Logo „USTID-Nr.de“ im angeschnittenen Sternenkranz ähnlich einer unvollständigen Europaflagge. Im Text unauffällig mit enthalten ist der Hinweis, dass mit der Rücksendung des Formulars ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren und Kosten von 398,88 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Jahr zustande kommen soll.
Worum geht es?
Der Fließtext beginnt mit einer ausführlichen Belehrung zur gesetzlichen Verpflichtung, auf Rechnungen eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit anzugeben.
Und weiter im Fließtext:
„Zwecks der Vereinfachung von Rechnungsstellung und von Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank www.ustid-nr.de eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Firmenregister für Gewerbetreibende sowie Verbraucher. Die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten unter www.ustid-nr.de ist eine nicht amtliche, kostenpflichtige Eintragung, die von der DR Verwaltung AG angeboten wird. Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung.“
Anschließend nochmals ohne jede optische Trennung der rechtliche Hinweis, in welchen Fällen die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gesetzlich erforderlich ist.
Unter der Überschrift „Eintragungsdarstellung“ dann – wieder ohne jede optische Hervorhebung und mitten im Fließtext – der Hinweis auf die Vertragslaufzeit und auf den jährlichen „Veröffentlichungsbetrag“.
Firmenregister USTID-Nr.de – keine Pflicht zur Eintragung
Die nachdrückliche Belehrung zur steuerrechtlichen Verpflichtung, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit anzugeben, und der ohne jede optische Trennung mit eingebaute Hinweis, welchen Zweck das „Deutsche Firmenregister“ angeblich verfolgt, kann – und soll vielleicht auch? – bei dem einen oder anderen Empfänger den Eindruck erwecken, die Eintragung sei verbindlich vorgeschrieben. Ein deutlicher und ausdrücklicher Hinweis, dass die Einttragung rein freiwillig ist, fehlt jedenfalls.
Welchen Zweck ein derartiges zentrales Register für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern haben soll, wenn doch die Angabe auf der Rechnung unmittelbar zu erfolgen hat und dort gelesen werden kann, sei einmal dahingestellt.
Tatsache ist jedenfalls: Eine Pflicht, sich in dem „Deutschen Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ kostenpflichtig eintragen zu lassen, besteht nicht. Viel eher erinnert die Gestaltung des Formulars an die Vorgehensweise stattsam bekannter Branchenbuch-Fallen. Augen auf!