Gewerbeverzeichnis-Falle: Gewerbe-Meldung.de aus Leipzig

Achtung Branchenbuch-Falle: Eine Europe REG Services Ltd mit Sitz in Malta verschickt unter dem Briefkopf Gewerbe-Meldung.de ein Eintragungsformular, hinter dem sich ein kostenpflichtiges Branchenverzeichnis verbirgt.

Gewerbeverzeichnis aus Leipzig

Mit dem Hinweis

„Eilige Mitteilung
Zentralisierung gewerblicher Daten“

ist zu lesen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zweigstelle in Leipzig übernimmt seit der internen Auflösung dezentraler Gewerbeverzeichnisse die Abwicklung der Gewerbeverzeichnisse in der Bundesrepublik Deutschland.“

Um die „rechtzeitige zentrale Eintragung“ zu gewährleisten, soll das beigefügte Formular ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Angegeben wird eine 0800-Faxnummer.

Oben ein Briefkopf mit stilisiertem Bundesadler und auch die Adresse macht Eindruck: Gerichtsweg 2, Leipzig. Das sieht nach wichtiger Behörde aus! Ist es aber nicht!

Versteckter Kostenhinweis im Fließtext

In dem Formular, dort im Kleingedruckten unter der Überschrift „Eintragungsdarstellung“, ohne jede weitere Hervorhebung im Fließtext, versteckt sich folgender Hinweis:

„Es handelt sich nicht um ein gebührenfreies Register, sondern um ein kostenpflichtiges Angebot. Es ist behörden- und kammerunabhängig. Es besteht bisher keine Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird das Leistungspaket für drei Jahre verbindlich bestellt. Der Preis für das Leistungspaket beträgt 348 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer pro Jahr.“

Drei Jahre Laufzeit, 348 € netto pro Jahr – 1.044 € insgesamt.

Euro REG Services Ltd – eine alte Bekannte

Die Euro REG Services Ltd mit ihrem Branchenverzeichnis „Gewerbe-Meldung.de“ fällt hier nicht zum ersten mal negativ auf. Bereits im Jahr 2015 tauchten in der Kanzlei Stefan Loebisch verschiedene Eintragungsformulare dieses Anbieters auf – damals noch mit einer Fax-Nummer mit australischer Ländervorwahl…

Formular unterschrieben und zurückgesandt – was nun?

Wer das Formular für das Branchenverzeichnis „Gewerbe-Meldung.de“ voreilig unterschrieben und zurückgefaxt hat, und dabei den unauffälligen Hinweis über die Vertragslaufzeit und die Jahresgebühr übersehen hat, steht noch lange nicht schutzlos da: Zumindest eine Anfechtung und hilfsweise die Kündigung des Vertrages kommen in Frage – weitere Einwendungen und Einreden gegen die Forderung sind denkbar. Entscheidend ist, dass schnell, überlegt und zielgerichtet reagiert wird.

Die Kanzlei Stefan Loebisch vertritt bundesweit Unternehmen wie Privatpersonen gegen eine Vielzahl von unseriösen Branchenverzeichnis-Anbietern.

 

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