Markenrecht, Markenstrategie und Markenanmeldung: Übersicht

Markenanmeldung, Wortmarke, Bildmarke, Unionsmarke – dieser Beitrag möchte als Einstieg in eine Serie von Blogeinträgen einen ersten Überblick über das Markenrecht geben: Was ist eine Marke? Wozu dient eine Marke? Was sind die rechtlichen Grundlagen und wie entsteht Markenschutz?

Begriff: Was ist eine Marke?

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Als Marke können Zeichen – um den markenrechtlichen Oberbegriff zu verwenden – wie Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge geschützt werden. Voraussetzung für eine Markeneintragung ist, dass das Zeichen geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden („Unterscheidungsfähigkeit“). Die anderen Marktteilnehmer sollen beim Anblick eines Wortes, einer Grafik, einer Farbe oder einer Form, oder wenn sie einen Klang oder eine Melodie hören, an ein bestimmtes Unternehmen und dessen Waren oder Dienstleistungen denken („Herkunftshinweis“).

Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Markenregister. Daneben kann Markenschutz auch durch Verkehrsgeltung entstehen, indem das Zeichen im Geschäftsverkehr intensiv verwendet wird, oder durch allgemeine Bekanntheit des Zeichens.

Schutzzweck: Wozu dient eine Marke?

Mit der Markeneintragung erwirbt ihr Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Marken können von ihrem Inhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Markeninhaber kann zudem anderen Personen und Unternehmen an seiner Marke ein Nutzungsrecht, eine Markenlizenz, einräumen.

Schutzbereich: Für welche Länder gilt der Markenschutz?

Eine nationale Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) („DE-Marke“) bietet Schutz für die Bundesrepublik Deutschland.

In vergleichbarer Weise bietet eine nationale Markenanmeldung bei einer anderen nationalen Markenbehörde Schutz für dieses Land.

Die Unionsmarke ermöglicht einen einheitlichen Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Registrierung als IR-Marke erstreckt den Markenschutz auf weitere Staaten: Nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine angemeldete oder eingetragene deutsche Marke in das internationale Register einzutragen und dabei Länder zu benennen, auf die die Marke erstreckt werden soll. Die internationale Eintragung einer Marke setzt voraus, dass die Marke im Ursprungsland, also auf nationaler Ebene, bereits registriert ist (Basiseintragung) oder dort zumindest zur Eintragung angemeldet ist (Basisgesuch).

Schutzdauer: Wie lange bleibt eine Marke geschützt?

Die DE-Marke, die Unionsmarke und die IR-Marke sind zunächst für jeweils 10 Jahre geschützt. Die Schutzdauer kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Rechtsgrundlagen: Wo ist das Markenrecht geregelt?

Für die DE-Marke sind das Markengesetz (MarkenG) und die Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung; MarkenV) maßgeblich.

Für die Unionsmarke gelten die Unionsmarkenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke; UMV) und die dazu erlassene Durchführungsverordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 der Kommission vom 5. März 2018 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431).

Für die IR-Marke gelten das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (Madrider Markenabkommen; MMA) und das Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA).

Verfahren: Wo wird eine Marke angemeldet?

_ DE-Marke

Eine DE-Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet.

_ Unionsmarke

Für eine Unionsmarke ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.

_ Weitere nationale Markenbehörden

Für Österreich ist das Österreichische Patentamt in Wien zuständig.

Für die Schweiz ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern zuständig

Für die Tschechische Republik ist das Úřad průmyslového vlastnictví (ÚPV) in Prag zuständig.

Für Frankreich ist das Institut national de la propriété industrielle (INPI) in Paris zuständig.

Belgien, die Niederlande und Luxemburg haben ein gemeinsames Amt: Hier ist das Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) in Den Haag zuständig.

Für das Vereinigte Königreich ist das Intellectual Property Office (IPO) in Newport zuständig.

_ IR-Marke

Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) kann eine Marke, die bereits national angemeldet bzw. eingetragen wurde, auf Antrag in das Internationale Register eingetragen und somit der Schutz in den benannten Ländern beansprucht werden („Antrag auf internationale Registrierung“). Für eine in Deutschland angemeldete Marke ist der Antrag ist über das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu richten.

Serie: Markenrecht, Markenstrategie und Markenanmeldung

Dieser Beitrag ist Teil einer Serie zu mit juristischen Informationen zu Markenrecht, Markenstrategie und Markenanmeldung. Bisher sind in dieser Serie veröffentlicht:

 

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2 Gedanken zu „Markenrecht, Markenstrategie und Markenanmeldung: Übersicht

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