„Früher war mehr Lametta“ – Urheberrecht zu Weihnachten

Loriot, Weihnachten bei Hoppenstedts, Lametta und das Urheberrecht – das Oberlandesgericht München entschied mit Beschluss vom 14.08.2019, Az. 6 W 927/19: „Früher war mehr Lametta“ aus dem Sketch „Weihnachten bei Hoppenstedts“ kann keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen.

Sachverhalt – was war geschehen?

Die Antragstellerinnen sind die Alleinerbinnen des am 22.08.2011 verstorbenen Künstlers Bernhard-Viktor Christoph-Carl von Bülow, besser bekannt als „Loriot„.

Loriot schuf in den 70er Jahren den Sketch „Weihnachten bei Hoppenstedts“. Dieser wurde am 07.12.1978 erstmals in der ARD ausgestrahlt und auch in das 1981 im Diogenes Verlag erschienene Buch „Loriots dramatische Werke“ aufgenommen. In diesem Sketch ließ Loriot den Opa Hoppenstedt sagen: „Früher war mehr Lametta.“

Die Antragsgegnerin vertrieb T-Shirts und andere Produkte mit diversen Aufdrucken, so auch mit dem Aufdruck „Früher war mehr Lametta“. Die Antragsstellerinnen waren der Auffassung, die Verwendung von „Früher war mehr Lametta“ als T-Shirt-Aufdruck sei unbefugt und ihnen stehe deshalb gegen die Antragsgegnerin ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG i.V.m. § 1922 Abs. 1 BGB zu.

Bereits das Landgericht München I wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 18.07.2019, Az. 33 O 9328/19, zurück.

Wie entschied das Oberlandesgericht München im Lametta-Verfahren?

Auch vor dem Oberlandesgericht München blieben die Antragstellerinnen erfolglos. Das Oberlandesgericht bestätigte das Landgericht München I in seiner Rechtsauffassung.

Dem kurzen Satz „Früher war mehr Lametta“ fehle bei der maßgeblichen isolierten Betrachtung die hinreichende Schöpfungshöhe für einen Schutz nach § 2 UrhG. Der Satz erfahre seine Besonderheit und Originalität durch die Einbettung in den Sketch „Weihnachten bei Hoppenstedts“ und die Situationskomik. Blende man aber die Einbettung in den Sketch und auch den Umstand aus, dass Sketch samt „Früher war mehr Lametta“ von Loriot stamme, handele es sich um einen eher alltäglichen und belanglosen Satz. „Früher war mehr Lametta“ bringe entweder schlicht zum Ausdruck, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder – unter Verwendung des Wortes „Lametta“ als Metapher – dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war. Selbst in der zweiten Deutungsmöglichkeit genüge die Verwendung einer einfachen Metapher im Anschluss an die alltägliche und gängige Eingangswortfolge „Früher war mehr“ nicht, um hier eine Originalität oder Individualität anzunehmen, welche übliche und alltägliche Ausdrucksformen deutlich überrage.

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