EU Business Register 2023/2024: Achtung Branchenverzeichnis-Falle

Achtung Branchenverzeichnis-Falle und Augen auf bei E-Mail-Werbung für das „EU Business Register for 2023/2024″: Unter der auf den ersten Blick amtlich erscheinenden Adresse EU Business Register, P.O.BOX 2021 – 3500 GA Utrecht, Niederlande“ wird mittels E-Mail-Spam für einen kostenpflichtigen Eintrag „geworben“. Das Kleingedruckte am Ende des Eintragungsformulars hat es in sich.

EU Business Register: Worum geht es?

Die – unerbetene und damit als rechtswidrige belästigende Werbung einzustufende – E-Mail hat folgenden Wortlaut:

„To whom it might concern,

In order to have your company inserted in the EU Business Register for 2023/2024, please complete the attached document and send it to us.

Any file format is accepted.

EU BUSINESS REGISTER
P.O. BOX 2021
3500 GA – UTRECHT
THE NETHERLANDS

Tel/Fax: +31303100126

You can also attach the completed pdf in a reply to this email.“

Im Anhang befindet sich ein ebenfalls englischsprachiges PDF-Formular „EBR-form.pdf“ mit der Überschrift „Company Data Control – EU Business Register“, in dem die jeweiligen Empfänger weitere Angaben zu ihrem Unternehmen machen sollen.

Ganz unten, unter der Zwischenüberschrift „Order“, dann das Kleingedruckte – oder eher: ein nahezu unleserlicher Buchstabensalat in winziger Schriftgröße. Beim Versuch, sich dort hindurch zu kämpfen, tränen die Augen. Es dauert, bis man die entscheidenden Angaben findet:

  • Es wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren geschlossen.
  • Pro Jahr werden 995 € berechnet.
  • Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht zwei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
  • Gerichtsstand soll der Unternehmenssitz des Anbieters „EU Business Register“ sein.

2.985 € für drei Jahre – nicht schlecht! Abrufbar sein soll das „EU Business Register“ unter der Domain www.eubusinessregister.net. Dort wird als Betreiberin eine „EU Business Services Ltd.“ angegeben. In welchem Register diese Limited eingetragen sein soll, erschließt sich jedenfalls beim ersten Durchlesen der Seite nicht.

Nachtrag vom 3.10.2023: Bei der Werbung für das „EU Business Register for 2023/2024“ scheint es sich um keine Eintagsfliege gehandelt zu haben. Am 1. Oktober 2023 ging hier unter der Absenderadresse register@data-control.pro eine weitere Spam-E-Mail mit dem Betreff EBR Business Register 2023 ein, die im Anhang das beschriebene Auftragsformular enthielt.

Brancheneintrag „EU Business Register“: Was tun?

Anbieter, die mittels rechtswidrigem E-Mail-Spam auf sich aufmerksam machen, erwecken nicht eben Vertrauen. Die pseudo-amtliche Aufmachung des Eintragungsformulars soll hier wohl zusätzlichen Sand in die Augen streuen und einem gesunden Misstrauen vorbeugen.

Wie bei jedem Eintragungsformular für ein Branchenverzeichnis gilt beim „EU Business Register“: Zuerst lesen, danach erst unterschreiben – oder auch nicht unterschreiben und löschen.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig Unternehmen, die sich gegen Abofallen und Abzocke mit überraschenden Rechnungen und unklaren Forderungen aus untergeschobenen Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen verteidigen.

 

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