Über das doch befremdliche Schreiben des Inkassounternehmens Debcon GmbH mit der Androhung, gegen die Mandantschaft den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, wenn nicht eine geforderte Auskunft erteilt wird, berichtete ich bereits _hier. Ich bat Debcon um Erläuterung – und hatte schon wenige Stunden später deren Antwortschreiben mit dem Widerruf dieser Ankündigung im Fax.
Eine Mitarbeiterin, so schreibt Debcon, habe das Forderungskonto versehentlich auf den Status „Insolvenz“ gesetzt. Das Vertrauensverhältnis zur Mandantschaft habe nicht untergraben werden sollen.
Immerhin interessant, auf diesem Wege einmal ein weiteres der möglichen Eskalationsszenarien im Hause Debcon erlebt zu haben. Im übrigen scheint es bei Debcon ein bisschen zu sein wie bei Windows: um herunterfahren zu können, muss man erst auf „Start“ klicken.