DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale: Rechnung und Mahnung

Die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. aus Malta verschickt aktuell für ihre Abofalle „Leistungspaket Basisdatenschutz“ Rechnungen und Mahnungen. Für betroffene Unternehmer gilt: Nerven bewahren und Forderungsabwehr fortsetzen.

DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. mit Abofalle „Leistungspaket Basisdatenschutz“

Anfang Oktober 2018 versandte die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. massenhaft per Telefax eine „Eilige FAX-Mitteilung – Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“. Angegeben war damals eine Absenderadresse in Oranienburg. Über dieses Telefax mit dem Auftragsformular wurde bereits >hier< und >hier< berichtet.

Rechnung und „Erste und Letzte Mahnung“

Offenbar gelang es der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., eine ganze Reihe von Unternehmern mit ihrer „eiligen Fax-Mitteilung“ zu verunsichern und über den Tisch zu ziehen: Im November erhielten Unternehmen, die auf das Formular „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ hereingefallen waren, von der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. eine Rechnung über 498 € für das erste Vertragsjahr.

Nach dem Kleingedruckten im Formular soll der „Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren haben. Zwei weitere derartige Rechnungen sollen also, wenn es nach der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. geht, in den Jahren 2019 und 2020 folgen.

Drei Wochen später verschickte die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. dann ihre „Erste und Letzte Mahnung vor Abgabe an unser Inkassomanagement“ mit einer Zahlungsfrist von nur einer Woche.

Rechnung und Mahnung der Datenschutzauskunft-Zentrale – was tun?

Wer auf das Formular „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ hereingefallen ist, das Formular unterschrieben an die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. zurückgeschickt hat und sich nun Zahlungsaufforderungen ausgesetzt sieht, sollte beherzt die Rechtsverteidigung und die Forderungsabwehr fortsetzen. Für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist es noch nicht zu spät. Weiterhin gilt: Nicht zahlen!

Mit der Überschrift „Aktueller Hinweis Rufnummernmissbrauch“ teilte die Bundesnetzagentur zwischenzeitlich mit, die von der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. verwendete internationale Service-Faxnummer 00800/77 000 777 und deren deutsche Rufnummer deaktiviert zu haben. Ausdrücklich bezeichnet die Bundesnetzagentur das Telefax der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. vom Oktober 2018 mit dem Formular „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ als Irreführendes schreiben. Über 550 Beschwerden, so die Bundesnetzagentur, gingen deshalb ein.

Um so dreister ist vor diesem Hintergrund der Versuch der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., mit Rechnungen und Mahnungen weiterhin zu Geld zu kommen.

Der gesamte Auftritt der Datenschutzauskunft-Zentrale, die Aufmachung von deren Schreiben, der Inhalt der Schreiben, die Rechnungen und Mahnungen, erinnern merkwürdig an die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, die vor einigen Jahren von Düsseldorf aus für negative Schlagzeilen sorgte.

„Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s gänzlich ungeniert.“ Kein Grund aber für betroffene Unternehmen, sich einschüchtern zu lassen und Geld zu bezahlen für einen untergeschobenen „Basiseintrag“, für den es keinen wirksamen Vertrag gibt.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt seit vielen Jahren betroffene Unternehmen bei der Forderungsabwehr gegenüber unseriösen Anbietern von Internet-Branchenverzeichnissen.

 

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