Burgschild Inkasso und DigiRights Administration: Wer mit wem?

Die Filesharing-Zahlungsaufforderungen, die das Inkassounternehmen Burgschild GmbH aus Offenbach am Main für die DigiRights Administration GmbH verschickt, haben viele Anfragen von Betroffenen zur Folge. Es lohnt sich, die Verflechtungen anzusehen, die hinter der Burgschild GmbH, der DigiRights Administration GmbH und deren Schadensersatzforderungen stehen.

Burgschild Inkasso: Worum geht es?

Über die Zahlungsaufforderungen der Burgschild GmbH wurde bereits >hier< berichtet. Gegenstand der Inkassoschreiben sind Uralt-Abmahnungen, die die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin vor vielen Jahren für die DigiRights Administration GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen über Filesharing-Tauschbörsen verschickt hatte.

Handelsregister und Markenregister klären auf

Ein Blick in die Register bringt viele und enge Verflechtungen der Beteiligten ans Tageslicht.

Die DigiRights Administration GmbH hat ihren Sitz derzeit in Darmstadt. Sie wurde ursprünglich mit dem Namen „MAAD Records GmbH“ mit Sitz in Hamburg gegründet und dort am 25.04.2002 in das Handelsregister eingetragen. 2008 wurde der Sitz nach Darmstadt verlegt. 2009 erfolgte die Umfirmierung von „MAAD Records GmbH“ in „DigiRights Administration GmbH“. Aktuell ist sie beim Amtsgericht Darmstadt unter der Registernummer HRB 86732 im Handelsregister eingetragen.

In der Kanzlei Stefan Loebisch erschien die DigiRights Administration GmbH erstmal im Jahr 2012 auf der Gegenseite.

Am 13.12.2021 wurde Walter Ludwig Horz als neuer Geschäftsführer der DigiRights Administration GmbH im Handelsregister eingetragen. Als Prokurist der DigiRights Administration GmbH mit Einzelprokura wurde überdies am 27.06.2022 Ralf Reichert eingetragen.

Walter Ludwig Horz ist zugleich Geschäftsführer der Burgschild GmbH. Diese wurde am 17.01.2019 unter der Registernummer HRB 51452 im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main eingetragen. Am 29.06.2022 wurde überdies als Prokurist der Burgschild GmbH mit Einzelprokura – Sie ahnen es vielleicht – ebenfalls Ralf Reichert eingetragen.

Die Wortmarke „BURGSCHILD“ wiederum wurde am 25.03.2020 unter der Registernummer 302020205314 unter anderem für Inkassobüros und Inlandsinkassogeschäfte im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMAregister) eingetragen. Inhaberin dieser Wortmarke ist die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin.

Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde am 18.01.2018 beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer HRB 192866 B in das Handelsregister eingetragen. Ihr alleiniger Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Dieser korrespondiert aktuell – Stand Herbst 2023 – sowohl unter eigenem Briefkopf als auch unter dem der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

So schließt sich der Kreis.

Auswirkung auf die Praxis

Die vielfältigen Verflechtungen der Beteiligten legen es nahe: Filesharing-Abmahnungen sind weiterhin ein einträgliches Geschäft. Vielleicht ist der Kuchen nicht mehr ganz so groß wie noch vor ein paar Jahren. Aber er ist noch immer groß genug, damit für mehrere Personen ein Kuchenstück übrig bleibt.

Bäumchen wechsel dich – auch Uralt-Filesharing-Abmahnschreiben sind noch nicht reif für den Papierkorb. Wer früher einmal eine Filesharing-Abmahnung erhalten hat, vielleicht eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hat, und seither noch keine 10 Jahre vergangen sind, tut gut daran, die damalige Korrespondenz weiter aufzubewahren. Möglicherweise ist diese Korrespondenz nützlich, wenn kurz vor dem Eintritt der Verjährung überraschend eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens im Briefkasten liegt.

 

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