Filesharing-Weihnachtspost von Burgschild Inkasso

Mitten in die Weihnachtsferien 2023/2024 hinein verschickt die Burgschild GmbH aus Offenbach am Main neue Inkassoschreiben für DigiRights Administration GmbH wegen alter Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin. Kein Grund zu Panik!

Weihnachtspost von Burgschild: Worum geht es?

Über das Filesharing-Inkasso von Burgschild Inkasso wurde unter anderem bereits >hier< berichtet. Unter dem Datum Freitag, 22.12.2023, versandte das Inkassounternehmen Burgschild GmbH offenbar in erheblichem Umfang weitere Zahlungsaufforderungen. Als Zahlungsfrist wurde Freitag, 29.12.2023, gesetzt. Seither erreichen die Kanzlei Stefan Loebisch diverse Anfragen.

Ein Teil der Schreiben erreichte die Empfänger offenbar als Weihnachtsgeschenk der besonderen Art noch am Samstag, den 23.12.2023. Andere Empfänger erhielten die Post aus Offenbach erst nach den Weihnachtstagen.

Weihnachtspost von Burgschild: Was tun?

Zugegeben: Ein gesetzliches Verbot, Zahlungsaufforderungen zum Weihnachtsfest zu verschicken, gibt es nicht. Ebenso gibt es kein gesetzliches Verbot, Zahlungsfristen von nur einer Woche oder mit Fristablauf während der Weihnachtsferien zu setzen. Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch auf „Weihnachtsfrieden“.

Einen schalen Beigeschmack hat die Weihnachtspost von Burgschild aber schon. Der Eindruck liegt jedenfalls nicht völlig fern, dass hier ganz gezielt auf die Urlaubsabwesenheit der Empfänger und die Weihnachtspause in den Anwaltskanzleien spekuliert wird.

Eine unangemessen kurze Frist ist nicht unwirksam, sondern setzt eine angemessene Frist in Gang. Genug Zeit also, auch noch nach Neujahr die Anwaltskanzlei des Vertrauens über die aktuelle Zahlungsaufforderung von Burgschild Inkasso zu informieren und mit der weiteren rechtlichen Prüfung und ggf. Forderungsabwehr zu beauftragen.

 

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