Aktuelle Abmahnung aus dem Urheberrecht: Hier liegt wieder einmal ein Abmahnschreiben der Kanzlei ksp. Rechtsanwälte aus Hamburg (KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) für die dpa Picture-Alliance GmbH, Frankfurt am Main, vor. Gegenstand der Abmahnung ist die Einbindung von Lichtbildern im Online-Auftritt des Abmahnungsempfängers, hier auf Facebook.
Abmahnung dpa Picture-Alliance: Worum geht es?
In dem Abmahnschreiben der Kanzlei ksp. Rechtsanwälte wird dem Abmahnungsempfänger vorgeworfen, er habe Lichtbilder in sozialen Medien verwendet, an denen die dpa Picture-Alliance GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht habe. Eine Zustimmung zur Nutzung habe die dpa Picture-Alliance GmbH nicht erteilt.
Vom Abmahnungsempfänger wird deshalb Schadensersatz nebst Zinsen, Erstattung von Dokumentationskosten und Ersatz der Rechtsanwaltsvergütung (Abmahnkosten) gefordert. Für die Berechnung des Schadensersatzes wird auf die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) verwiesen. Die Dokumentationskosten werden mit 255,00 € angegeben. Als Rechtsanwaltsvergütung wird eine 1,3 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG, berechnet nach dem Gegenstandswert, und die Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG geltend gemacht.
Eine Unterlassungserklärung wird in dem Abmahnschreiben nicht gefordert.
Überprüfung der Abmahnung der dpa Picture-Alliance
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung:
- Ist es überhaupt zu dem Rechtsverstoß gekommen?
- Wer ist in diesem Fall für den Rechtsverstoß verantwortlich?
- Ist der Schadensersatz korrekt berechnet?
- Ist die Anwaltsvergütung korrekt berechnet?
Die dpa Picture-Alliance GmbH wurde bereits früher im Urheberrecht wegen der Verwendung von Lichtbildern auf Websites und in sozialen Medien von der Kanzlei ksp. Rechtsanwälte vertreten.
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