Abmahnwarnung aus dem Urheberrecht: Hier liegt unter anderem neu eine Abmahnung von Rechtsanwalt Jens Reininghaus Köln für das Unternehmen Cama Ventures LLP aus Richmond, British Columbia, Kanada, vor. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht mit dem Vorwurf, eine Fototapete auf der eigenen Website abgebildet zu haben und dadurch gegen die ausschließlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte der Cama Ventures LLP verstoßen zu haben. Mit der Abmahnung fordert Cama Ventures LLP die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch, detaillierte Auskunft über die bisherige Bildnutzung und Ersatz der Abmahnkosten.
Urheberrechtliche Abmahnung der Cama Ventures LLP – worum geht es?
Eine Online-Recherche ergibt: Schon in den vergangenen Jahren mahnte Cama Ventures LLP die Wiedergabe von Fotos bzw. Fototapeten im Internet ab. Hierbei wurde das Unternehmen durch unterschiedliche Anwaltskanzleien vertreten. Gegenstand der Abmahnungen sind nicht nur solche Fälle, in denen die Fototapete zentrales Motiv der Darstellung auf der Website ist – auch Abbildungen, auf denen die Fototapete nur am Rande, als ein Bildelement von vielen, geradezu als bloßes Beiwerk erscheint, werden abgemahnt.
Rechtsverteidigung gegen Abmahnung der Cama Ventures LLP – was tun?
Selbst wenn die Abmahnung im Kern zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die der vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.
Ist eine Unterlassungserklärung tatsächlich unumgänglich, sollte der eigene Webauftritt sorgfältig überprüft und angepasst werden, um einen Verstoß gegen das Vertragsstrafeversprechen und weiteren Ärger mit der Cama Ventures LLP zu vermeiden.
© RA Stefan Loebisch | Kontakt
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