Gewinnspiel-Abzocke: Steinbach & Partner und Mahngericht Stuttgart

Vorsicht Telefon-Abzocke angeblich durch das Mahngericht Stuttgart und Steinbach & Partner: Ein angeblicher Mitarbeiter des Mahngerichts Stuttgart und eine angebliche Kanzlei Steinbach & Partner versuchen, mit behaupteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und einem Inkasso-Auftrag im Zusammenhang mit einem angeblichen Gewinnspiel zu Geld zu kommen.

Abzocke durch „Mahngericht Stuttgart“ und Steinbach & Partner: Worum geht es?

Die Kanzlei Stefan Loebisch wurde über folgenden Sachverhalt informiert:

Das Telefon klingelte – ein angeblicher Mitarbeiter des Mahngerichts Stuttgart rief an. Es liege angeblich ein Gewinn von mehreren 100.000 € vor. Weil der Gewinn aber seit 2014 nicht in Anspruch genommen worden sei, seien Mahngebühren von mehreren tausend € angefallen. Diese Anrufe erfolgten wiederholt. Später meldete sich dann eine angebliche Kanzlei Steinbach & Partner.

Merkwürdig: Jedes Mal schien es sich der Stimme nach um dieselbe Person am anderen Ende der Leitung zu handeln. Die Höhe der Mahngebühren variierte von Anruf zu Anruf.

Steinbach & Partner: Untote der Abzock-Szene

Bei dem Namen Steinbach & Partner klingelt es: Eine angebliche Steinbach & Partner Webservice GmbH aus Frankfurt am Main betrieb im Sommer 2016 zuerst unter maps-routenplaner-24.com und später auch unter routenprofi.net eine Routenplaner-Abofalle. Derzeit ist der Betreiber dieser Abofalle unter der Scheinfirma „Media Solution AG“ zugange. Ein angebliches Inkasso-Unternehmen „Steinbach & Partner“ versuchte später, für andere Schein-Firmen des Abofallen-Betreibers Geld in Form von Amazon-Gutscheinen einzutreiben.

Bemerkenswert: Während das Schein-Unternehmen „Steinbach & Partner Webservice GmbH“ damals nur per E-Mail kontaktiert werden konnte, ist die angebliche Kanzlei Steinbach & Partner nun auch via Festnetz erreichbar – unter offenbar wechselnden Rufnummern mit den Vorwahlen 0711 (Stuttgart) und 0211 (Düsseldorf).

Abzocke durch „Mahngericht Stuttgart“ und Steinbach & Partner: Was tun?

Ob hinter der „Steinbach & Partner Webservice GmbH“ des Jahres 2016 und der Inkassobude „Steinbach & Partner“ des Jahres 2017 dieselbe Person steht, ist noch nicht bekannt. Das spielt auch keine Rolle.

Entscheidend ist: Jedes Wort am Telefon ist ein Wort zuviel.

Ein Mahngericht verschickt Mahnbescheide, aber ruft nicht bei den angeblichen Schuldnern an, um die Zahlungsmodalitäten zu klären. Ein seriöses Inkassounternehmen wird jedenfalls zunächst ein Schreiben versenden, in dem die angebliche Forderung nachprüfbar berechnet wird. Alles andere muss die Alarmglocken schrillen lassen: Vorsicht Betrug!

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

 

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