Fernseh“ereignis“ „Terror“: Ein Verriss

Das Strafrecht ist zuweilen eine arg komplexe Sache. Da bietet es sich an, das Strafrecht zur Vereinfachung hier und da kurzerhand durch eine Strafmoral zu ersetzen. Moral ist meist etwas sehr schönes: Der Moralist beurteilt den Sachverhalt als unbeteiligte Person, allenfalls als Fürsprecher alleine des Opfers (oder der von ihm zum Opfer oder zumindest zum guten Menschen erklärten Person). Der Fernsehfilm „Terror“ nach dem Stück von Ferdinand von Schirach, von der ARD gar zum „Fernsehereignis“ erklärt, war so ein Versuch, die zuweilen anstrengende und auch schmerzhafte Komplexität des Rechts durch wohlige Moral zu ersetzen.

Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, veröffentlichte auf Zeit Online eine lesenswerte (wenngleich komplexe…) Kritik.

Die Frage, ob das Urteil der Zuschauer anders ausgefallen wäre, hätte man die Rolle des angeklagten Kampfpiloten Lars Koch nicht, optisch bemerkenswert an Claus Schenk Graf von Stauffenberg angelehnt, mit Florian David Fitz besetzt, sondern mit einem Schauspieler der Kategorie „klein, hässlich, Glubschaugen, Falten im Gesicht, spielt meistens Sadisten und Triebtäter“, mag spekulativ sein…

 

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