Deutsche Direkt Inkasso GmbH: Inkassozulassung entzogen

Neues aus dem Umfeld der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de: Das Verwaltungsgericht (VG) Köln bestätigte mit Beschluss vom 10.02.2014, Az. 1 L 1262/13, den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, mit dem die weitere Tätigkeit der Deutschen Direkt Inkasso GmbH (DDI) auf dem Gebiet der Inkassodienstleistungen unterbunden werden sollte.

Was war geschehen?

Das OLG Köln hatte der Deutschen Direkt Inkasso GmbH zu deren Auftreten gegenüber den Kunden der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH eine beschränkende Auflage gemacht, die seit Juni 2013 verbindlich zu beachten war (vgl. VG Köln, Az. 1 K 129/13). Nach Ansicht des OLG Köln änderte die Deutsche Direkt Inkasso GmbH ihre Geschäftspraxis nicht in dem gebotenen Umfang und verstieß damit gegen die Auflage. Der Präsident des OLG Köln entzog der Deutschen Direkt Inkasso GmbH deshalb die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister. Diese Eintragung ist erforderlich, um als Inkassounternehmen arbeiten zu dürfen.

Wie entschied das VG Köln?

Das VG Köln bestätigte diese Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Die Deutsche Direkt Inkasso GmbH habe beharrlich gegen die Auflage verstoßen und darüber hinaus dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erbracht. Die Verstöße seien so gewichtig gewesen, dass der Präsident des OLG Köln die Registrierung mit sofortiger Wirkung habe entziehen dürfen.

Wie geht es weiter?

Die Deutsche Direkt Inkasso GmbH kann gegen den Beschluss des VG Köln innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einlegen.

Edit 14.02.2014: Über die Rechtsprechungsdatenbak des Landes Nordrhein-Westfalen NRWEntscheidungen ist mittlerweile der Volltext der Entscheidung abrufbar. Der Link zur Entscheidung wurde aktualisiert.