Per – unerbetenem – Fax, unbekannte Absender-Rufnummer, ging in der Kanzlei eine Eintragungsofferte für ein „Branchenbuch Passau“ ein, das von einem Vogel MedienVerlag herausgegeben wird. Es geht – angeblich – um die korrekte Veröffentlichung der Firmendaten. Eine Branchenbuchfalle.
Unauffällige Preisklausel
Bereits angekreuzt ist die Bestellung für eine Eintragung als „Standard Premiumauskunft“ (ein sprachlicher Unsinn ähnlich einem schwarzen Schimmel) – im Fließtext ohne jede Hervorhebung:
„Eintragungsbetrag mtl. zzgl MwSt. EUR 83,- Eintragung gilt für drei Jahre.“
Eine Bildauskunft – zweites Kästchen zum ankreuzen; nicht ausgefüllt – kostet bemerkenswerterweise nicht mehr. Die Bildauskunft ist aber nur „in Verbindung mit Standard Premiumauskunft“ möglich.
Was eine Löschung/Betriebsaufgabe – drittes Kästchen; ebenfalls nicht ausgefüllt – kostet, steht nicht dabei. Da das Feld „Standard Premiumauskunft“ fest angekreuzt ist, ist wohl die Löschung auch nur im Paket buchbar – oder sehe ich das falsch?
Versteckte automatische Verlängerung im Kleingedruckten
Die kleingedruckte „Leistungsbeschreibung“ birgt weitere Details der geplanten Abzocke zum Vertrag: Der Eintragungsbetrag soll für 12 Monate im voraus fällig sein. Die 3-jährige Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in schriftlicher Form gekündigt wird.
Vogel MedienVerlag aus Bukarest
Bei dem Herausgeber des so beworbenen Branchenbuches handelt es sich ungeachtet der deutschsprachigen Firmenbezeichnung um ein im rumänischen Bukarest ansässiges Unternehmen mit der Rechtsform einer rumänischen srl, also dem dortigen Gegenstück zur GmbH.
Mir kommt diese Werbung aus Rumänien spanisch vor. Ich werde einmal lieber keine „Standard Premiumauskunft“ für „mtl. zzgl. MwSt.“ 83 € buchen.