Telefax-Spam einer Regio Marketing GmbH aus Frankfurt am Main mit „Eintragungsofferte 2018 / 2019“ für ein Branchenverzeichnis „Branchenbuch Bayern“ – Achtung Kostenfalle: Am Ende sollen 1.896 € für zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit anfallen.
Branchenverzeichnis-Eintrag, der nächste
Die Absenderin Regio Marketing GmbH gibt ihre Postanschrift in Deutschland mit Eschersheimer Landstraße 42/208 in 60322 Frankfurt am Main an. Das „Headquarter“ so die Angaben in der Fußzeile des Telefax-Formulares, soll sich in der Schweiz befinden, genauer in der Hertensteinstraße 51 in Luzern.
Das Telefax folgt in seinem Aufbau dem üblichen Schema bei derartigen Branchenverzeichnis-Auftragsformularen: der Empfänger wird aufgefordert, den Eintrag des eigenen Unternehmens zu „prüfen bzw. korrigieren“ und das ausgefüllte Formular an die angegebene Telefax-Nummer zurückzusenden.
Wie bereits von anderen Branchenverzeichnis-Fallen bekannt verbergen sich die entscheidenden Angaben dann ohne jede Hervorhebung im Fließtext des Formulars: Für einen „Premium-Eintrag“ soll einmonatlicher Beitrag in Höhe von 79 € netto anfallen. Die Mindestvertragslaufzeit soll zwei Jahre betragen. Der Gesamtbetrag soll damit mindestens 1.896 € netto betragen.
Aber nicht nur das: Wenn der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird, soll er sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Mit anderen Worten: Dann sollen für mindestens zwölf weitere Monate jeweils 79 € berechnet werden.
Branchenbuch Bayern der Regio Marketing GmbH: Erst lesen, dann senden
Bereits der Umstand, dass das Auftragsformular mittels unerbetenem – und nach deutschem Recht unzulässigem; siehe § 7 UWG – Telefax hereinflatterte, spricht gegen die Seriosität des „Branchenbuch Bayern“ der Regio Marketing GmbH. Die Art und Weise, wie ohne jede Hervorhebung über den – im Vergleich zu anderen kostenpflichtigen Branchenverzeichnissen wahrlich nicht geringen – Preis, die Abrechnungsmodalitäten und die weiteren Vertragsmodalitäten informiert wird, ist nicht gerade geeignet, die Zweifel an diesem Angebot zu beseitigen.
Eine Abbildung des Auftragsformulars finden Sie >hier<. Die entscheidenden Angaben zu Preis und Laufzeit sind von Rechtsanwalt Stefan Loebisch gelb markiert worden.
Fax schon verschickt – was tun?
Wer das Auftragsformular der Regio Marketing GmbH für das „Branchenbuch Bayern“ vorschnell ausgefüllt und zurückgefaxt hat, und dabei übersehen hat, dass es sich tatsächlich um ein kostenpflichtiges, hochpreisiges, Angebot handelte, sollte sich über eine Anfechtung des Vertrages Gedanken machen.
© RA Stefan Loebisch | Kontakt