Amtsgericht Potsdam: Regelverjährung bei Filesharing

Regelverjährung bei Filesharing, nächste Gerichtsentscheidung – das Amtsgericht Potsdam entschied mit Urteil vom 25.02.2016, Az. 37 C 345/15: Bei Filesharing gilt auch für die Schadensersatzforderung nach Lizenzanalogie die 3-jährige Regelverjährung nach § 102 S. 1 UrhG i.V.m. § 195 BGB. Die zehnjährige Verjährungsfrist nach § 852 S. 2 BGB i.V.m. § 102 S. 2 UrhG findet auf den Schadensersatzanspruch keine Anwendung.

Rechtsprechungsübersicht ergänzt

Bereits mehrfach aktualisiert und nun schon wieder ergänzt: Die Rechtsprechungsübersicht der Kanzlei Stefan Loebisch zur Verjährung bei Filesharing – welche Urteile gibt es und welches Gericht entscheidet sich für welche Verjährungsfrist?

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