Abmahnung Waldorf Frommer „Jigsaw“ für Studiocanal GmbH

Neue Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Wieder einmal liegt eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Studiocanal GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist diesmal der Film „Jigsaw“. Abgemahnt wird auch hier der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber werden mit dieser Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Abmahnkosten-Ersatz in Höhe von 215,00 € sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von 700,00 €, zusammen also ein Betrag von 915,00 €, gefordert.

Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „Jigsaw“

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:

  • Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
  • Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
  • Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
  • Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.

Film „Jigsaw“ – worum geht es?

Der Film „Jigsaw“ ist ein US-amerikanischer Horror-Splatterfilm aus dem Jahr 2017 unter der Regie Brüder Peter und Michael Spierig. Er lief am 26. Oktober 2017 in den deutschen Kinos an. Der Filmvertrieb Studiocanal GmbH wird bei Filesharing-Abmahnungen seit vielen Jahren regelmäßig von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten

 

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