Telefonabzocke: Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von angeblichen R-Gesprächen

Die Bundesnetzagentur hat für bestimmte Forderungen im Zusammenhang mit angeblichen R-Gesprächen unter Anzeige der Absendernummer (0)69 747 362 ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde unter anderem gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen und gilt rückwirkend für den Zeitraum ab dem 18. Februar 2012.

Worum geht es?

Die angeblichen R-Gespräche werden mittels der Produkt-ID 81205 in Rechnung gestellt. Teilweise werden die Verbindungen auch als „R-Gespräch“ oder „Service 0900 Premium Dienst 58“ ausgewiesen.

Die Bundesnetzagentur weist auf folgendes hin:

  • Wenn bereits in Rechnung gestellten Beträge schon bezahlt wurden, sollten Betroffene versuchen, das Geld zurückzufordern.
  • Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die Produkt-ID, sollten Betroffene zunächst bei ihrem jeweiligen Telefonanbieter die Produkt-ID erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene Verbot auch die ihnen in Rechnung gestellte Leistung betrifft.

Mehr Informationen enthält die Pressemeldung der Bundesnetzagentur vom 08.06.2012.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch unterstützt betroffene Telefonkunden bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.