Telefon tot beim Anbieterwechsel: Bußgeld gegen Telekom

Bußgeld gegen Deutsche Telekom wegen Versorgungsunterbrechungen beim Anbieterwechsel: Die Bundesnetzagentur verhängte gegen die Deutsche Telekom ein Bußgeld von 75.000 €.

Worum geht es?

Nach § 46 Abs. 4 TKG darf die Unterbrechung bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters nicht länger als einen Kalendertag dauern. Die Bundesnetzagentur teilt in ihrer Pressemeldung vom 25.02.2015 mit, gegen „einen großen deutschen Telekommunikationsanbieter“ ein Bußgeld von 75.000 € verhängt zu haben. Nach einem Bericht von heise online bestätigte die Telekom, dass das Bußgeld gegen sie verhängt wurde.

Nach § 149 Abs. 2 TKG kann das Bußgeld bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel bis zu 100.000 € betragen. Zugunsten der Telekom sei berücksichtigt worden, dass sich dieser aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung effizienterer Prozesse zur langfristigen Verbesserung des Anbieterwechsels beteilige, so die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemeldung. Daher sei gegenüber der Telekom nur ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro festgesetzt worden.