Solution 24 GmbH: Abofalle online-routenplaner.to

Erst WEB Media GmbH, dann Steinbach & Partner Webservice GmbH, jetzt Solution 24 GmbH: Frankfurt am Main bleibt anscheinend das Treibhaus für Routenplaner-Abofallen in immer gleichem Joomla-Design unter immer neuen Namen. Selbstverständlich und wie immer hat der Geschäftsführer einen Doktorgrad: Dr. Robert Ackermann nennt er sich diesmal.

Routenplaner-Abzocke: 500 € für 24 Monate Mitgliedschaft

„Solution 24 GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt“ lautet nun die angebliche Adresse im Impressum der Seite online-routenplaner.to, präsentiert im altbekannten Rumpel-Design auf Joomla-Basis. Eintrag im Handelsregister? Wie immer Fehlanzeige. Das Logo ist schon von der WEB Media GmbH und von der Steinbach & Partner Webservice GmbH her bekannt.

Augen auf: Rechts im Kleingedruckten – wie immer – versteckt der Hinweis auf die Kosten: „Die 24 Monate Mitgliedschaft kostet bei Anmeldung 500,- Euro, die Abrechnung erfolgt im Voraus.“ Um die Route berechnen zu können, muss für die „Benutzerregistrierung“ die E-Mail-Adresse eingegeben werden, eine Checkbox „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ angeklickt werden und schließlich ein Button „Registrieren“ angeklickt werden. Dann schnappt die Falle zu. Die Bezahlung wird per Amazon-Gutschein gefordert.

Wie immer: Button-Lösung nicht umgesetzt – keine Zahlungsverpflichtung

Ob unter maps-routenplaner.net, unter routenprofi.net, oder unter maps-routenplaner-24.com – die bisherigen Abzockversuche scheinen nicht recht erfolgreich gewesen zu sein: für ein juristisches Handbuch mit ein paar Hinweisen, welche Pflichtangaben erforderlich sind, damit die Anmeldung auf einer Routenplaner-Seite wirklich kostenpflichtig wird, scheint es bislang nicht gereicht zu haben – dabei gibt es solche Bücher doch auch auf Amazon-Gutschein, wie sie von den Abofallen-Opfern bislang stets zur Bezahlung eingefordert wurden.

Routenplaner-Abofalle online-routenplaner.to – was tun?

Was tun, wenn die Routenplaner-Abofalle bereits zugeschnappt ist? Wie immer gilt: Nerven bewahren. Nicht zahlen – der fehlende Zahlungsanspruch ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Wüste Drohungen aus Frankfurt mit SCHUFA, Zwangsvollstreckung und angeblichen horrenden Kosten ändern hieran nichts.

Das Design der Seite ist recycelt, das Logo ist recycelt, die vielen Rechtsfehler sind recycelt – nun bleibt abzuwarten, ob auch die Mahnungen der angeblichen Solution 24 GmbH die altbekannten Klamotten sein werden.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt seit vielen Jahren erfolgreich geschädigte Verbraucher gegenüber unseriösen Abofallen-Betreibern.

 

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