HAS Verlag und Plain Werbeservice weiter als Doppelpack

Weiterhin als Doppelpack aktiv sind die Anzeigenverlage HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg und die Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim. Von den Geschäftspraktiken des HAS Verlag mit dessen „Kinder Notruf“ war bereits >hier< die Rede. Plain Werbeservice akquiriert Anzeigen in einem „Info Notruf“.

HAS Verlag und Plain Werbeservice – worum geht es?

Die Masche scheint nach wie vor und immer wieder die gleiche zu sein: Die Mandantschaften berichten durchwegs, zunächst vom HAS Verlag am Telefon mit dem Hinweis geködert worden zu sein, es gehe um die Verlängerung einer bereits veröffentlichten Werbeanzeige, zum Beispiel auf einer Werbetafel in der Gemeinde. Später sei dann ein weiterer Anruf erfolgt – es gehe um die Bestätigung dieses neuen Anzeigenauftrages. Diese „Bestätigung“ stellte sich dann als eigenständiger, weiterer Anzeigenauftrag heraus, nun mit dem Plain Werbeservice als Vertragspartner. Der eien Anzeigenverlag reicht die Kundendaten allem Anschein nach an den anderen Anzeigenverlag weiter.

Versteckte Preisklausel im Kleingedruckten

Hier wie da enthält das Kleingedruckte ohne jede Hervorhebung den Hinweis, dass der Preis für die Werbeanzeige nicht nur einmal berechnet werden soll, sondern mehrfach.

Die „Gegenleistung“:

2.000 Faltblätter (Hochformat DIN A3 – großer Zeichenblock) beim Plain Werbeservice, 2000 Faltblätter DIN A5 (kleines Schulheft!) beim HAS Verlag, die jeweils über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost verteilt werden. Pro Postleitbereich werden angeblich mindestens 200 Exemplare an die Haushalte verteilt.

Forderungsabwehr ist möglich

Vorsicht bei überraschenden Anzeigenangeboten am Telefon! Erst genau lesen, dann erst unterschreiben!

Aber auch, wenn die Unterschrift schon auf dem Zettel ist, und gar die Rechnung im Briefkasten liegt, muss es noch nicht zu spät sein:

Ein Werbevertrag, bei dem die entscheidenden Regelungen zum Preis unauffällig im Kleingedruckten versteckt sind, möglicherweise sogar noch an ganz untypischer Stelle, ist juristisch angreifbar – Stichwort „Anfechtung“, Stichwort „überraschende AGB-Klausel“.

Wer eine Rechnung der HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg oder der Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim für einen Anzeigenauftrag erhält und sich überrumpelt sieht, sollte beherzt reagieren: Frühestmögliche Überprüfung des gesamten Schriftwechsels, ob der Anzeigenvertrag angreifbar ist oder doch rechtlichen Bestand hat, ist der sicherste Weg. Im Umgang mit dubiosen Anzeigenverlagen ist oft Nervenstärke entscheidend – und sind Erfahrungen auch mit anderen Branchenverzeichnis-Anbietern nützlich. Vor allem, wenn sie wie HAS Verlag GmbH & Co. KG und Plain Werbeservice GmbH als Doppelpack auftreten. Wer nicht wagt, gewinnt nicht.

 

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