SoundGuardian GmbH: Nachlizenz wegen Musik in Video-Soundtrack

Musik als Video-Soundtrack – hier liegt unter anderem neu ein Schreiben der SoundGuardian GmbH aus Frankfurt am Main vor, mit der die Nachlizensierung einer Tonaufnahme gefordert wird. Den Adressaten wird vorgeworfen, ein Musikstück ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet zu haben, um damit ein Werbe-Video auf Instagram zu vertonen.

SoundGuardian GmbH: Worum geht es?

„Wir lizenzieren die Musik für Ihren Social-Media-Auftritt“ heißt es auf der Website der SoundGuardian GmbH. Und weiter: „Der schnelle und einfache Weg zur Musiklizenzierung.“

Gemäß den Angaben im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main HRB 134809, Abruf vom 21.07.2025, wurde das Unternehmen ursprünglich am 17.05.2025 als „DISKUS Fünfhundertvierzehnte Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH“ eingetragen. Gegenstand des Unternehmens war seinerzeit die Verwaltung eigenen Vermögens.

Am 01.07.2024 wurde die neue Firma „Sound Guardian GmbH“ eingetragen. Als Gegenstand des Unternehmens werden seither angegeben

„Die Überwachung des Internets und sozialer Medien hinsichtlich unberechtigter Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, die tatsächliche Ermittlung und Dokumentation von Urheberrechtsverletzungen, der Ankauf notleidender Forderungen (soweit keine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist) und die Erbringung von Inkassodienstleistungen.“

und weiter

„Der Erwerb und die Lizensierung von Synchronisationsrechten an Tonaufnahmen, Bildtonaufnahmen, musikalischen Werken und anderen urheberrechtlich geschützten Leistungen für Verwertungen in sozialen Medien sowie die Überwachung sozialer Medien im Internet und mobilen Netzwerken hinsichtlich unberechtigter Nutzungen dieser Rechte, die tatsächliche Ermittlung und Dokumentation von Rechtsverletzungen sowie die Durchsetzung von Nachlizensierungen und Ersatzansprüchen.“

Unter der Überschrift „Frequently Asked Questions“ teilt das Unternehmen auf seiner Website zur Frage

„Wieso nimmt SoundGuardian Rechte von Tonträgerunternehmen wahr?“

mit:

„SoundGuardian arbeitet im Auftrag von Tonträgerunternehmen, um sicherzustellen, dass diese eine angemessene Vergütung erhalten, wenn ihre Musik im Bereich Social-Media genutzt wird, ohne dass hierfür die Rechte eingeholt wurden bzw. lizenziert diese Rechte, wenn diese korrekterweise vor einer Nutzung angefragt werden.“

Angebot einer nachträglichen Lizenzierung

Anders als bei üblichen urheberrechtlichen Abmahnungen fordert die SoundGuardian GmbH keine Unterlassungserklärung, sondern alleine Zahlung. Dazu enthält das Schreiben ein „Angebot einer nachträglichen Lizenzierung für die unautorisierte Nutzung der Tonaufnahme“ an. Die Lizenzgebühr umfasst den Zeitraum, in dem die Aufnahme in der Vergangenheit verwendet wurde. Wie die angebotene Lizenzgebühr im konkreten Fall Fall berechnet wird, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Lediglich allgemein heißt es dazu:

„Maßgeblich für die Höhe der Lizenzvergütung sind dabei unter anderem die Popularität der von Ihnen verwendeten Tonaufnahme, Art und Dauer der Verwendung, Viralität, Klickzahlen, Dauer der Musikeinblendung im Video oder das Produktionsbudget sowie die Reichweite der Plattform (sog. Lizenzanalogie).“

Die von SoundGuardian geforderten Nachlizenzen belaufen sich nach den bisherigen Beobachtungen jeweils auf mehrere tausend Euro. Die konkrete Höhe der Nachlizenz variiert von Fall zu Fall.

Keine Lizenz für die Zukunft

Achtung: Weil das Angebot der Nachlizenzierung nur die bisherige Verbreitung umfassen soll, ist davon eine zukünftige Nutzung nicht abgedeckt. Mit anderen Worten: Lediglich die Rechtsverletzung der Vergangenheit soll legalisiert werden. Im Übrigen aber muss das Video trotzdem gelöscht oder muss zumindest die Vertonung beseitigt werden.

Schreiben der SoundGuardian GmbH: Was tun?

Die Schreiben der SoundGuardian GmbH sollten auf jeden Fall ernst genommen werden. Wie immer im Rechtsleben gilt es aber, Ruhe zu bewahren und kühl zu denken. Vorschnelle, nur scheinbar kostengünstige, Reaktionen können sich as Bumerang erweisen:

  • Auf keinen Fall sollten Empfänger der Aufforderung der SoundGuardian GmbH ungeprüft nachkommen, über deren Website das Einverständnis zum Angebot der Nachlizenzierung zu erklären. Dann nämlich kommt ein verbindlicher Lizenzvertrag zustande. Das wiederum hat zur Folge, dass, dass der Betroffene die Lizenzgebühr bezahlen muss, und zwar unabhängig davon, ob eine Nachlizenz in dieser Höhe tatsächlich angemessen ist.
  • Vielmehr sollten Empfänger die Angaben und Forderungen von SoundGuardian anwaltlich prüfen lassen. Unter anderem kommt es darauf an, ob die geforderte Nachlizenz im konkreten Fall angemessen ist. Schließlich teilt die SoundGuardian GmbH selbst mit, dass sie keine festen Beträge berechnet, sondern die konkreten Umstände des Einzelfalls für die Höhe der Lizenzgebühr maßgeblich sind.
  • Darüber hinaus sollten Adressaten prüfen, ob sie Musik in weiteren Clips ohne die erforderliche Lizenz verwendet. Diese Clips sollten umgehend offline genommen werden: Möglicherweise sind sie dem jeweiligen Rechteinhaber noch gar nicht bekannt und könnten in der Zukunft abgemahnt werden.
  • Dazu gehört auch, die anderen Social-Media-Plattformen und die eigene Website zu überprüfen, ob möglicherweise auch dort Musik ohne die erforderliche Lizenz verwendet wird.

Bereits vor der Veröffentlichung eines Beitrags auf Instagram, TikTok oder Facebook, auf der eigenen Website oder an anderer Stelle im Internet, muss sorgfältig geprüft werden, ob urheberrechtlich geschützte Werke Dritter, seien es Musik, Texte, Fotos, Videoschnipsel, Animationen oder andere Grafiken, verwendet werden dürfen. Unternehmen kommen nicht daran vorbei, sich mit den Vorgaben der Plattformbetreiber für die Verwendung von Musik in Videoclips zu beschäftigen. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Vorgaben aus dem Urheberrecht.

 

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