Datenschutzrecht: Bundestag beschließt neues BDSG

Anpassung des BDSG an die Datenschutz-Grundverordnung der EU: Der Deutsche Bundestag nahm am 27.04.2017 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung („Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU“, abgekürzt „DSAnpUG-EU“) in zweiter und dritter Beratung an. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Stimmt auch der Bundesrat zu bzw. beschließt, keinen Einspruch einzulegen, ist das Gesetz zustande gekommen und wird dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

Anpassung des BDSG – worum geht es?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25.05.2018 das nationale Datenschutzrecht in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und damit auch das bisherige deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitgehend ersetzen. Die Datenschutz-Grundverordnung weist dem nationalen Gesetzgeber zahlreiche eigene Regelungsspielräume zu. Wie weit diese Spielräume des nationalen Gesetzgebers reichen, ist umstritten – die EU-Kommission vertragt bereits die Auffassung einige Punkte aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung seien mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung unvereinbar.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt