Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:
Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Suicide Squad“. Abgemahnt wird eine Urheberrechtsverletzung per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215,00 € sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von 700 €, zusammen also ein Betrag von 915 €, gefordert.
Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „Suicide Squad“
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:
- Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
- Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
- Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
- Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?
Achtung: Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen der Kanzlei Waldorf Frommer enthielten in letzter Zeit wiederholt Formulierungen, die zum Nachteil des Abmahnungsempfängers „durch die Hintertür“ Auswirkungen auf die Höhe der Vertragsstrafe haben, und die in jedem Fall entschärft werden sollten! Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.
Film „Suicide Squad“: worum geht es?
Der Film „Suicide Squad“ ist ein US-amerikanischer Actionfilm aus dem Jahr 2016. Es handelt sich um eine Comic-Verfilmung, die auf dem gleichnamigen Antiheldenteam, Suicide Squad, des Verlages DC Comics basiert. In den USA kam der Film am 5. August 2016 in die Kinos. In Deutschland startete Suicide Squad am 18. August 2016. Der Filmvertrieb Warner Bros. Entertainment GmbH wird seit Jahren regelmäßig von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten.
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