Neue Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:
Hier liegt unter anderem neu ein Abmahnschreiben der Kanzlei Frommer Legal aus München – ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte – für Warner Bros. Entertainment Inc. vor. Gegenstand der Abmahnung ist diesmal der Film „The Suicide Squad“ (Suicide Squad 2). Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine Internet-Tauschbörse mittels P2P-Client. Vom Anschlussinhaber wird auch mit dieser Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, außerdem Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von zusammen 935,80 €. Die Abmahnkosten werden aus einem Gesamtgegenstandswert von 1.700,00 € berechnet.
Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „The Suicide Squad“
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Frommer Legal vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:
- Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
- Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
- Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
- Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?
Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.
Film „The Suicide Squad“ – worum geht es?
Der Film „The Suicide Squad“ ist ein US-amerikanischer und Action-Film von James Gunn, der das Drehbuch schrieb und Regie führte. Der Film erschien am 5. August 2021 in den deutschen Kinos sowie parallel auf der Streamingplattform HBO Max.
Das Medienunternehmen Warner Bros. Entertainment Inc. wird in Filesharing-Angelegenheiten regelmäßig von der Kanzlei Frommer Legal – früher Waldorf Frommer – aus München vertreten.
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