Abmahnung Waldorf Frommer „Suicide Squad“ für Warner Bros. auch im Jahr 2017

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine weitere Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist wieder einmal der Film „Suicide Squad“. Abgemahnt wird eine Urheberrechtsverletzung per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse mittels bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215,00 € sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von 700,00 €, zusammen also ein Betrag von 915,99 €, gefordert.

Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „Suicide Squad“

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:

  • Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
  • Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
  • Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
  • Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?

Achtung: Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen der Kanzlei Waldorf Frommer enthielten in letzter Zeit wiederholt Formulierungen, die zum Nachteil des Abmahnungsempfängers „durch die Hintertür“ Auswirkungen auf die Höhe der Vertragsstrafe haben, und die in jedem Fall entschärft werden sollten! Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.

Film „Suicide Squad“: worum geht es?

„Suicide Squad“ ist ein US-amerikanischer Actionfilm aus dem Jahr 2016. Er basiert als Comicverfilmung auf dem gleichnamigen Antiheldenteam des Verlages DC Comics. In den USA kam der Film im August 2016 in die Kinos. Auch in Deutschland startete Suicide Squad im August 2016. Der Filmvertrieb Warner Bros. Entertainment GmbH wird seit Jahren regelmäßig von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten – und nicht zum ersten mal wegen „Suicide Squad“.

 

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