Weitere aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:
Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist die TV-Folge „The Reclusive Potential“ aus der Serie „The Big Bang Theory“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird mit dieser weiteren Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert.
Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „The Big Bang Theory – The Reclusive Potential“
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:
- Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
- Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
- Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
- Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?
Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.
TV-Folge „The Reclusive Potential“ – worum geht es?
Die TV-Folge „The Reclusive Potential“ ist die 20. Folge der elften Staffel der US-amerikanischen Sitcom „The Big Bang Theory“. Die Erstausstrahlung erfolgte am 12.04.2018.
Das Unternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH wird seit vielen Jahren regelmäßig von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten. Bereits in der Vergangenheit versandte die Kanzlei Filesharing-Abmahnungen zur TV-Serie „The Big Bang Theory“.
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