Rechnung der ProConcepta GmbH für das „Branchenbuch Bayern“ der Olea Marketing LLC und deren „Businesseintrag“ auf branchenguide.online – weiterhin heißt es, bei Werbung für Branchenverzeichnisse aufmerksam zu sein. Sonst drohen teure Überraschungen.
Branchenbuch Bayern: Worum geht es?
Über die E-Mail-Werbung der Olea Marketing LLC für das „Branchenbuch Bayern“ und deren Online-Branchenverzeichnis „branchenguide.online“ wurde bereits >hier< berichtet. Auch in den Jahren 2026 und 2027 sollen für den „Businesseintrag“ im „Branchenbuch Bayern“ pro Vertragsjahr 900 € fällig werden. Die Mindestlaufzeit soll zwei Jahre umfassen. Insgesamt sollen damit mindestens 1.800 € berechnet werden. Der Vertrag soll sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sofern er nicht mindestens acht Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Die Abrechnung erfolgt aber nicht durch die Olea Marketing LLC: Die Rechnung wird durch die ProConcepta GmbH gestellt. Die hat ihren Sitz in der Grellinqerstrasse 77 in Basel. Auf ihrer Rechnung teilt sie mit:
„Die ProConcepta GmbH wurde mit dieser Fakturierung durch Ihren Vertragspartner, die Olea Marketing LLC, beauftragt.“
Branchenbuch Bayern und Rechnung der ProConcepta GmbH: Was tun?
Anbieter, die wie die Olea Marketing LLC mittels rechtswidrigem E-Mail-Spam für sich werben, erwecken nicht eben Vertrauen.
Wie bei jedem Eintragungsformular für ein Branchenverzeichnis gilt beim Eintragungsformular für das „Branchenbuch Bayern“ der Olea Marketing LLC: Zuerst lesen, danach erst unterschreiben – oder auch nicht unterschreiben und stattdessen löschen.
Ist es dafür zu spät und liegt bereits die Rechnung der ProConcepta GmbH auf dem Schreibtisch, ist noch lange nichts verloren. Erneut gilt: Erst prüfen, dann handeln. Liegt überhaupt ein wirksamer Vertrag vor? Lässt sich ein Vertrag eventuell nachträglich durch Anfechtung wieder beseitigen? Welche anderen Rechte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch können der Geldforderung entgegengehalten werden?
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt seit vielen Jahren regelmäßig Unternehmen, die sich gegen Abofallen und Abzocke mit überraschenden Rechnungen und unklaren Forderungen aus untergeschobenen Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen verteidigen.
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