Berechtigungsanfrage ECR für dpa Picture-Alliance zu Foto

Aktuell im Urheberrecht: Hier liegt eine Berechtigungsanfrage der ECR European Copyright Research GmbH aus Berlin für die dpa Picture-Alliance GmbH, Frankfurt am Main, vor. Gegenstand der Abmahnung ist ein Internetauftritt, der eine Fotografie aus dem dpa-Picture-Alliance-Portfolio beinhaltet.

Berechtigungsanfrage ECR für dpa Picture-Alliance: Worum geht es?

In der Berechtigungsanfrage der ECR European Copyright Research GmbH wird dem Abmahnungsempfänger vorgeworfen, er habe eine Fotografie aus dem dpa-Picture-Alliance-Portfolio in seinem Internetauftritt verwendet. Eine Lizenz zur Nutzung habe die dpa Picture-Alliance GmbH nicht erteilt.

Der Empfänger der Berechtigungsanfrage wird deshalb aufgefordert, das Bestehen eines Anspruchs auf Lizenzschadensersatz dem Grunde zu bestätigen. Weiter wird er aufgefordert, Auskunft zu erteilen, wie lange das Foto online gestellt war bzw. es noch immer ist. Auf Grundlage dieser Auskunft soll dann die Höhe des Schadensersatzes beziffert werden. Die Berechnung soll auf Grundlage der dpa-Picture-Alliance-Preisliste erfolgen.

Eine Unterlassungserklärung wird in der Berechtigungsanfrage nicht gefordert.

Überprüfung der Berechtigungsanfrage der dpa Picture-Alliance

Eine Berechtigungsanfrage ist noch keine Abmahnung. Sie ist aber wie eine Abmahnung sehr ernst zu nehmen. Daher empfiehlt sich auch hier eine anwaltliche Überprüfung:

  • Ist es überhaupt zu dem Rechtsverstoß gekommen?
  • Wer ist in diesem Fall für den Rechtsverstoß verantwortlich?
  • Wird der Schadensersatz korrekt berechnet?

In ähnlichen Fällen wurde die dpa Picture-Alliance GmbH jeweils von der Kanzlei ksp. Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten.

 

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