Donnerstag: Noch einmal schlafen bis zur Datenschutz-Grundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz. Haben Sie die dringendsten Maßnahmen erledigt? Oder muss noch etwas getan werden? Ein letzter Check vor dem Stichtag.
- Haben Sie Ihre Datenschutzerklärung auf aktuellen Stand gebracht?
- Keine Widersprüche zwischen AGB und Datenschutzerklärung?
- Ist Ihr Web-Impressum und ist – soweit erforderlich – Ihr Hinweis auf die OS-Plattform in Ordnung (das ist kein Datenschutzrecht, aber das sind potentielle Kollateralschäden, wenn sich die Abmahn-Geier mit Ihrer Website beschäftigen…)?
- Haben Sie Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (bisher: Verfahrensverzeichnis) vorbereitet?
- Sind Sie in der Lage, die datenschutzrechtliche Auskunft zu erteilen?
- Haben Sie über alles andere wenigstens einmal nachgedacht und sind Sie dazu fest entschlossen?
Dann sind Sie jedenfalls auf dem besten Weg.
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