Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:
Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Paradise Valley, John Mayer„. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.
Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.