Neue Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:
Hier liegt unter anderem neu ein Abmahnschreiben der Kanzlei Frommer Legal aus München – ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte – für Warner Bros. Entertainment Inc. vor. Gegenstand der Abmahnung ist diesmal der Film „Furiosa: A Mad Max Saga“. Auch in diesem Fall wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine Internet-Tauschbörse mittels P2P-Client abgemahnt. Vom Anschlussinhaber wird mit dieser Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erneut die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, außerdem Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von zusammen 935,80 €. Die Abmahnkosten werden wie bei vielen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal aus einem Gesamtgegenstandswert von 1.700,00 € berechnet.
Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „Furiosa: A Mad Max Saga“
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Frommer Legal vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:
- Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
- Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
- Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
- Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?
Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.
Film „Furiosa: A Mad Max Saga“ – worum geht es?
Der Film „Furiosa: A Mad Max Saga“ ist ein australischer Endzeit-Actionfilm. Regisseur ist George Miller. „Furiosa: A Mad Max Saga“ lief am 23.05.2024 in den deutschen Kinos und am darauffolgenden Tag in den US-amerikanischen Kinos an. Der Film ist ein Prequel zu „Mad Max: Fury Road“ aus dem Jahr 2015 und erzählt die Vorgeschichte der Imperatorin Furiosa. Die Titelrolle spielte Anya Taylor-Joy.
Das Medienunternehmen Warner Bros. Entertainment Inc. wird in Filesharing-Angelegenheiten regelmäßig von der Kanzlei Frommer Legal – früher Waldorf Frommer – aus München vertreten.
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