Abmahnung Frommer Legal „Harley Quinn: Birds of Prey“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht: Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal aus München (bis in den Frühsommer 2021: Waldorf Frommer Rechtsanwälte) aus München für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn“ (Originaltitel: „Birds of Prey (and the Fantabulous Emancipation of One Harley Quinn“). Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird auch mit dieser Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, der Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 235,80 € sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von 700 € gefordert.

Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn“

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Frommer Legal vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:

  • Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
  • Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
  • Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
  • Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.

Film „Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn“ – worum geht es?

„Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn“ – Originaltitel „Birds of Prey (and the Fantabulous Emancipation of One Harley Quinn)“, später umbenannt in „Harley Quinn: Birds of Prey“ – ist der achte Film aus dem DC Extended Universe. Es handelt sich um eine Adaption der Comicserie „Birds of Prey“ von DC Comics. Der Film kam am 07.02.2020 in die deutschen Kinos. Das Unternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH wird seit vielen Jahren regelmäßig von der Kanzlei Frommer Legal (zuvor Waldorf Frommer Rechtsanwälte) aus München vertreten.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt