Datenschutz: Bußgeld von 1,9 Millionen Euro gegen Wohnungsbaugesellschaft

Datenschutzverstoß durch rechtswidrige Datensammlung – die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen hat gegen eine Wohnungsbaugesellschaft ein Bußgeld in Höhe von 1,9 Millionen Euro verhängt, weil unter anderem sensible personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet wurden.

Sachverhalt: Worum geht es?

In der Pressemitteilung der LfDI Bremen heißt es zum Sachverhalt:

„Die BREBAU GmbH hat mehr als 9.500 Daten über Mietinteressent:innen verarbeitet, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab. Beispielsweise Informationen über Haarfrisuren, den Körpergeruch und das persönliche Auftreten sind für den Abschluss von Mietverhältnissen nicht erforderlich.

Bei mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich darüber hinaus um Daten, die nach der DSGVO besonders geschützt sind. Rechtswidrig verarbeitet wurden auch Informationen über die Hautfarbe, die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung und über den Gesundheitszustand. Auch hat die BREBAU GmbH Anträge Betroffener auf Transparenz über die Verarbeitung ihrer Daten bewusst konterkariert.“

Zur Bemessung der Geldbuße wird in der Pressemitteilung erläutert:

„Die nach Artikel 83 DSGVO verhängte Geldbuße beläuft sich auf rund 1,9 Millionen Euro. Der außerordentlichen Tiefe der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz wäre eine deutlich höhere Geldbuße angemessen gewesen. Weil die BREBAU GmbH im datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren umfassend kooperierte, sich um Schadensminderung, eigene Aufklärung des Sachverhalts und darum bemühte, dass entsprechende Verstöße sich nicht wiederholen, konnte die Höhe der Geldbuße erheblich reduziert werden.“

Auswirkung auf die Praxis

Angaben über den Körpergeruch – spontan poppte vor meinem inneren Auge die Erinnerung an einen Zeitschriftenrtikel über die Stasi auf, den ich vor Jahrzehnten einmal im „Spiegel“ oder im „Stern“ über die Stasi las: Die sammelte demnach Geruchsproben der Verdächtigen in Einweckgläsern… Dass auf Seiten der einen oder anderen Wohnungsbaugesellschaft oder Hausverwaltung auch noch im fortgeschrittenen 21. Jahrhundert die Auffassung herrscht, mit Mieter:innen und Interessent:innen könne nach Gutsherrenart umgesprungen werden und manche Menschen müssten sich racial profiling, Willkür und Herablassung eben gefallen lassen, ist nichts neues. Aber Registrierung der Frisur und des Körpergeruchs? Das ist mir noch nicht untergekommen. Das ist eine Klasse für sich.

Ob die BREBAU GmbH gegen den Bußgeldbescheid Rechtsmittel eingelegt hat, ist der Pressemitteilung der LfDI Bremen nicht zu entnehmen.

 

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