Cloud Computing: BSI veröffentlicht Anforderungskatalog

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Anforderungskatalog für Cloud-Dienste veröffentlicht, der das Beurteilen der Informationssicherheit beim Cloud Computing erleichtern soll.

Anforderungskatalog Cloud Computing – worum geht es?

Wer Daten in eine Cloud auslagert, gibt einen wesentlichen Teil der körperlichen Kontrolle über den eigenen Datenbestand aus der Hand, bleibt aber weiterhin rechtlich uneingeschränkt „Herr der Daten“ und damit nach Datenschutzrecht verantwortlich.

Der „Anforderungskatalog Cloud Computing“ soll es ermöglichen, die Informationssicherheit beim Cloud Computing zu beurteilen. Der Anforderungskatalog richtet sich sowohl an Anbieter als auch an Nutzer von Cloud-Lösungen. Anbieter von Cloud-Diensten erhalten in Kapitel 3 des Anforderungskataloges Handlungsempfehlungen, wenn sie sich durch eine unabhängige Prüfung zertifizieren lassen wollen. Kunden von Cloud-Anbietern erfahren in den Kapiteln 4 und 5, auf welche Kriterien sie bei der Auswahl achten sollten.

Das 94 Seiten starke PDF-Dokument steht auf der BSI-Website zum kostenlosen Download bereit.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch berät regelmäßig kleine und mittelständische Unternehmen auf Anbieterseite wie auf Kundenseite, wenn es um die Auslagerung von Daten in die Cloud, in Rechenzentren oder zu anderen externen Dienstleistern und die damit zusammenhängenden Fragen aus dem Datenschutzrecht geht.

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