Abmahnung Waldorf Frommer „New Girl“ für Twentieth Century

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung sind Folgen der TV-Serie „New Girl“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 € sowie Lizenz- Schadensersatz in Höhe von 600 €, zusammen also ein Betrag von 815 €, gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:

  • Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
  • Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
  • Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
  • Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie hier.

Die Fernsehserie „New Girl“ ist eine US-Sitcom. Die erste Episode der 5. Staffel wurde in den USA am 05.01.2016 ausgestrahlt. Ab 26.03.2016 zeigt der TV-Sender ProSieben die 3. Staffel der Comedyserie in deutscher Erstausstrahlung.

 

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