Abmahnung Waldorf Frommer „Codename U.N.C.L.E“ für Warner Bros.

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Codename U.N.C.L.E“. Abgemahnt wird eine Urheberrechtsverletzung per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 € sowie Lizenz- Schadensersatz in Höhe von 600 €, zusammen also ein Betrag von 815 €, gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:

  • Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
  • Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
  • Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
  • Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie hier.

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