Musik als Video-Soundtrack auf Instagram – hier liegt unter anderem neu ein Abmahnschreiben der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin für The Other Songs Records Limited vor. Mit dieser Abmahnung wird einem Unternehmen vorgeworfen, ein Werbe-Video auf Instagram ohne die erforderlichen Nutzungsrechte mit dem Musikwerk „TKandz & CXSPER – Now Or Never“ vertont zu haben. Gefordert werden eine Unterlassungserklärung, Auskunft über die Nutzungsdauer, weitere unberechtigte Nutzungen und die dadurch erzielte Umsätze, Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten.
Rechtsverteidigung gegen IPPC-Abmahnung „TKandz & CXSPER – Now Or Never“
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei IPPC LAW vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:
- Ist es überhaupt zu diesem Rechtsverstoß gekommen?
- Wer ist dafür verantwortlich?
- Wurden Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?
- Sind Vergleichsverhandlungen sinnvoll?
- Kommen möglicherweise Regressansprüche gegen den eigenen Webdesigner oder gegen eine beauftragte Social-Media-Agentur in Betracht?
Häufiger Irrtum: Musikbibliotheken auf Instagram
Viele Instagram-User meinen irrtümlich, die Musik aus der Instagram-Bibliothek dürfe auch für Werbung im Geschäftsverkehr verwendet werden. Hier lauert eine teure Falle. Eine Übersicht, wie Sie Musik auf Instagram verwenden dürfen, finden Sie >hier<.
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