Abmahnung IDO Verband: Widerrufsbelehrung, Wertersatz, OS-Plattform

Hier liegt unter anderem neu eine Abmahnung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO Verband) aus dem Wettbewerbsrecht vor. Gegenstand der Abmahnung sind diesmal Angebote auf eBay. Abgemahnt werden unter anderem eine veraltete Widerrufsbelehrung, fehlerhafte Angaben zur Wertersatzpflicht und ein nicht funktionstüchtiger Link zur OS-Plattform. Mit der Abmahnung fordert der IDO Verband eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Vertragsstrafe soll vom IDO Verband nach billigem Ermessen bestimmt werden und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf Billigkeit überprüfbar sein. Außerdem verlangt der IDO Verband den Ersatz der Abmahnkosten.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den IDO Verband – worum geht es?

Der IDO Verband mahnt nicht nur in ganz erheblichem Umfang ab, sondern scheut auch nicht den Weg zu Gericht – dies ergibt sich nicht zuletzt aus der in der Abmahnung enthaltenen Liste von Urteilen und Beschlüssen vieler Gerichte aus ganz Deutschland.

Einige Gerichtsentscheidungen tauchen in dieser Liste aber nicht auf: Mehrere Gerichte entschieden in letzter Zeit mit Blick auf die Satzung des IDO Verbandes, dass es sich bei dessen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen um Rechtsmissbrauch handelt.

Rechtsverteidigung gegen Abmahnung des IDO Verbandes

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch den IDO Verband vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Auch im Fall einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten zukünftige Angebote im eigenen Webshop, auf eBay oder auf einer anderen Plattform sorgfältig vorbereitet werden, um einen Verstoß gegen das Vertragsstrafeversprechen und weiteren Ärger mit dem IDO Verband zu vermeiden.

Das gleiche gilt für den Fall, dass dem IDO Verband und dessen Abmahnschreiben der Abmahnungsmissbrauch entgegengehalten werden soll: Dann geht es darum, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch andere Mitbewerber oder Abmahnverbände vorzubeugen, mit denen Rechtsverstöße in der eigenen Online-Präsentation geltend gemacht werden.

 

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