BGH-Urteil: Widerruf des Handwerkervertrags als Geschäftsmodell

Widerruf des Handwerkervertrags mit Rückzahlungsanspruch als Geschäftsmodell des Bauherrn – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 06.07.2023, Az. VII ZR 151/22: Ein Vertragsschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB, der ein Widerrufsrecht zur Folge haben könnte, liegt nicht vor, wenn der Verbraucher ein vom Unternehmer am Vortag unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt. Weiterlesen

Neues Widerrufsrecht: Viele alte Widerrufsbelehrungen online

Ein Monat neues Widerrufsrecht, ein Monat neue Widerrufsbelehrung, ein Monat Widerrufsformular: Seit dem 13.06.2014 gelten für Webshop-Betreiber, gewerbliche eBay-Verkäufer und Amazon-Händler im B2C-Fernabsatzrecht die Vorgaben der Verbraucherrechterichtlinie. Ohne jede Übergangsfrist mussten diese Online-Händler die Änderungen umsetzen – wer dies bislang nicht tat und seinen Shop mit der alten Widerrufsbelehrung online lässt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Weiterlesen

Das neue Widerrufsformular – FAQ für Webshop-Betreiber

Mit dem 13.06.2013 änderten sich die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), in welcher Form der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer im E-Commerce seine Widerrufserklärung abgeben kann. Neu im Gesetz ist unter anderem ein Muster-Widerrufsformular und die Möglichkeit des Verbrauchers, seinen Widerruf mit dem Widerrufsformular zu erklären.
Die nachfolgenden FAQ sollen in einfacher, prägnanter Weise Hilfestellung bieten, was Webshopbetreiber im Zusammenhang mit dem Widerrufsformular beachten müssen.

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Webshoprecht: Neues Widerrufsrecht gilt seit dem 13.06.2014

Webshopbetreiber aufgepasst: Seit dem 13.06.2014, 00:00 Uhr, gelten im Fernabsatzrecht die neu gefassten Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) – die Verbraucherrechterichtlinie wurde in das deutsche Recht umgesetzt. Unter anderem wurden die §§ 312 ff. BGB – Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen – und Art. 246 ff. EGBGB – Informationspflichten – neu gefasst. Ganz wichtig: Die neue Rechtslage gilt ohne Übergangsfrist. Haben Sie Ihren Webshop vollständig angepasst? Weiterlesen

Urteil: Kunde muss Schwimmkurs-Widerruf nicht bestätigen

Kein Double-opt-out für die Widerrufserklärung – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 20.03.14, Az. 261 C 3733/14: Bei einem Fernabsatzvertrag bedarf es nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung. Weiterlesen