Regionaler Telefonbuchverlag mit Google Auffindbarkeit Vertrag: Vorsicht Falle!

Cold-Call-Telefonwerbung und Anzeigenauftrag „Google Auffindbarkeit Vertrag“ für Google AdWords und Google My Business – ein „Regionaler Telefonbuchverlag“, OPTIMA – COMPUTER GmbH, Weinfelderstraße 38, 8580 Amriswil, Schweiz, setzt fort, was zuvor unter den Bezeichnungen „FirmenScout24“ und „ÖrtlicherBusinessVerlag“ für Ärger gesorgt hat: Unternehmen wird ein „Google Auffindbarkeit Vertrag“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten am Telefon aufgeschwatzt. Weiterlesen

Google Auffindbarkeit Vertrag: Jetzt ÖrtlicherBusinessVerlag, früher FirmenScout24

Unerbetener Telefonwerbung und Anzeigenauftrag „Google Auffindbarkeit Vertrag“ für Google AdWords und Google My Business – ein „ÖrtlicherBusinessVerlag“, Dörflistraße 50, 8050 Zürich, Schweiz, setzt fort, was zuvor von derselben Adresse aus „FirmenScout24“ betrieben hat: Unternehmen wird ein „Google Auffindbarkeit Vertrag“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten am Telefon aufgeschwatzt. Die telefonische Kaltakquise durch „ÖrtlicherBusinessVerlag“ erfolgte offenbar wieder durch die „Doppel-Anruf-Masche“, bei der das zweite Gespräch – angeblich – aufgezeichnet wird. Weiterlesen

MVG Medien Verlagsservice GmbH: Rechnung für citysurfer.info

Achtung und Augen auf bei Anzeigenformularen nach Cold-Call-Anrufen: Die MVG Medien Verlagsservice GmbH aus Weinsheim verschickt Rechnungen für ein Online-Branchenverzeichnis „citysurfer.info“. Die Kontaktaufnahme erfolgte zunächst telefonisch – und zwar unter Hinweis auf eine bereits bestehende Werbeanzeige. Weiterlesen

Vorsicht: EBVZ Verlag für elektronische Medien Melle mit Branchenverzeichnis

Branchenverzeichnis-Falle EBVZ: Der Verlag für elektronische Medien Melle versucht weiterhin mittels telefonischer Kalt-Akquise Anzeigenaufträge für sein „elektronische Branchenverzeichnis im Internet“, kurz EBVZ, zu ergattern. Augen und Ohren auf! Weiterlesen

Urteil: Gewinnspiel mit Einwilligung in E-Mail-Werbung und Telefonwerbung

Gewinnspiel-Teilnahme, Werbe-Newsletter und die wirksame Einwilligungserklärung – das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 28.07.2016, Az. 6 U 93/15: Die zwecks Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel im Internet eingeholte Einwilligungserklärung des Verbrauchers in Telefonwerbung und E-Mail-Werbung ist unwirksam, wenn sich die Erklärung auf eine Vielzahl von werbenden Unternehmen bezieht und jedenfalls für einen Teil dieser Unternehmen die Geschäftsbereiche so unbestimmt formuliert sind, dass nicht klar wird, für welche Produkte und Dienstleistungen die Einwilligungserklärung in die Werbung abgegeben wird. Weiterlesen

Spam: Telefonwerbung eines Verlags für Anwalts-Fachliteratur

Juristischer Telefon-Spam: Auch auf Seiten von Verlagen für Anwalts-Fachliteratur scheint die Rechtskenntnis zuweilen lückenhaft zu sein. Schon wieder klingelte hier in der Kanzlei das Telefon und eine freundliche Stimme bot Zeitschriften und Bücher an – trotz der zuletzt sehr deutlich ausgesprochenen Aufforderung, derartige unerwünschte Telefonwerbung zu unterlassen. Vielleicht macht nun eine Abmahnung mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, mehr Eindruck bei dem Fachverlag. Den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG gibt es als Sahnehäubchen dazu.

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

Übersicht „Datenverwendung für persönliche Werbung“

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern, hat eine Übersicht „Datenverwendung für persönliche Werbung“ veröffentlicht.

Die Kurzdarstellung umfasst lediglich 4 Seiten und ist stellt die Rahmenbedingungen für

  • Briefwerbung,
  • E-Mail- und SMS-Werbung (elektronische Werbung),
  • Telefonanrufwerbung,
  • Faxwerbung,
  • personalisierte Bannerwerbung im Internet,
  • Einholen von Einwilligungen für Werbung

dar. Weiterlesen

Urteil des OLG Köln: Telefonnummer „für den Fall der Fälle“ beinhaltet keine Einwilligung in telefonische Kunden-Zufriedenheitsbefragung

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 30.03.2012, Az. 6 U 191/11: Wer einer Werkstatt „für den Fall der Fälle“ seine Telefonnummer hinterlässt, erteilt hierdurch noch nicht seine Einwilligung zu einer telefonischen Kunden-Zufriedenheitsbefragung im Anschluss an die Reparatur. Weiterlesen