Filesharing-Urteil: Anschlussinhaber muss Hardware der Kinder durchsuchen

Filesharing und die Kontrollpflichten der Eltern – das Amtsgericht Nürnberg entschied mit Urteil vom 25.10.2017, Az. 32 C 3784/17: Der Anschlussinhaber ist nach einer Filesharing-Abmahnung verpflichtet, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die von minderjährigen Kindern genutzte Hardware darauf zu kontrollieren, ob dort die von der Abmahnung betroffenen Programme oder Dateien vorhanden sind. Weiterlesen

BGH-Urteil: Darlegungslast und Zeugnisverweigerungsrecht bei Filesharing

Familienanschluss und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 27.07.2017, Az. I ZR 68/16: Der beklagte Anschlussinhaber erfüllt seine sekundäre Darlegungslast, wenn er vorträgt, seine Ehefrau befragt zu haben und die im Haushalt vorhandenen Computer ergebnislos nach der Datei, derentwegen die Abmahnung erfolgte – hier: ein Computerspiel – durchsucht zu haben. Weiterlesen

Filesharing-Urteil: Sekundäre Darlegungslast und Vertrauensvorschuss bei Familie

Filesharing über den Familien-Internetanschluss, sekundäre Darlegungslast der beklagten Partei und Zeugnisverweigerungsrecht des Kindes – das Amtsgericht Kassel entschied mit Urteil vom 04.04.2017, Az. 410 C 1977/16: Erwachsene Familienangehörige genießen grundsätzlich einen so hohen Vertrauensvorschuss, das eine Überwachung, Kontrolle und/oder Nachrecherche durch den Anschlussinhaber regelmäßig nicht geboten ist, so lange nicht ein konkreter Anlass besteht. Deswegen darf ihnen der uneingeschränkten Zugang zum Internetanschluss gestattet werden. Für die Erfüllung der vorgenannten sekundären Darlegungslast ist keine Darlegung erforderlich, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten das Familienmitglied den Internetanschluss der Beklagten nutzte. Macht dann das Familienmitglied von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, geht dies zum Nachteil der klagenden Rechteinhaberin und nicht zum Nachteil des beklagten Anschlussinhabers aus. Weiterlesen

BGH: Anschlussinhaber muss Ehepartner bei Filesharing nicht ausforschen

Filesharing, sekundäre Darlegungslast und Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Afterlife“ vom 06.10.2016, I ZR 154/15: Der Anschlussinhaber muss den Computer des Ehepartners nicht auf Filesharing-Software untersuchen. Der Anschlussinhaber genügt darüber hinaus seiner sekundären Darlegungslast, wenn er vorträgt, seine Ehefrau habe über einen eigenen Computer Zugang zu seinem Internetanschluss gehabt, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Internetnutzung durch seine Ehefrau mitzuteilen. Es besteht keine generelle Vermutung, dass der Anschlussinhaber Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, die von seinem Anschluss aus begangen worden ist und die er widerlegen oder erschüttern müsste, nur weil er Inhaber des Anschlusses ist. Weiterlesen

Filesharing: AG Mannheim rüttelt an BGH-Vermutung der Täterschaft

Filesharing-Klage gegen den Anschlussinhaber und tatsächliche Vermutung der Täterschaft – das Amtsgericht Mannheim entschied mit Urteil vom 17.01.2017, Az. U 10 C 1780/16: Der beklagte Inhaber eines Familienanschlusses bestreitet seine persönliche Täterschaft ausreichend und genügt seiner sekundären Darlegungslast, wenn er die weiteren Zugangsberechtigten benannt. Konkrete Nachforschungen sind dem Anschlussinhaber im Lichte von Art. 6 GG nicht zumutbar. Eine tatsächliche Vermutung der Täterschaft zu seinen Lasten ist mit der allgemeinen Lebenserfahrung nicht vereinbar. Weiterlesen

Filesharing: Debcon, der BGH und die Verjährung nach 10 Jahren

Verjährung bei Filesharing: Das Inkassounternehmen Debcon GmbH aus Bottrop wartet mit einem neuen Serienschreiben auf, wie meist – jedenfalls hierher – per Telefax mit unterdrückter Rufnummer um kurz nach 20 Uhr versandt. Auch bei Debcon, so hat es den Anschein, verfolgt man die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof entschied mit seinem am 25.10.2016 veröffentlichten Urteil „Everytime we touch“ vom 12.05.2016, Az. I ZR 48/15, dass nach einer Filesharing-Abmahnung der Lizenz-Schadensersatzanspruch erst nach 10 Jahren – und nicht wie im Regelfall bereits nach 3 Jahren – verjährt. So weit, so schlecht. Weiterlesen

Filesharing: Fünf neue BGH-Urteile 2016 zu erwarten

Filesharing und die Haftung des Anschlussinhabers – Bundesgerichtshof (BGH) mit Terminhinweis für den 12.05.2016: In den Revisionsverfahren I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 ist jeweils um 11 Uhr Verhandlungstermin. In allen Verfahren geht es um die Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses wegen der Teilnahme an einer P2P-Internet-Tauschbörse. Weiterlesen

Filesharing-Urteil: Keine tatsächliche Vermutung bei Familienanschluss

Keine tatsächliche Vermutung der Täterschaft bei Filesharing-Rechtsverstoß über Familienanschluss – das Landgericht (LG) Potsdam entschied mit Urteil vom 08.01.2015, Aktenzeichen 2 O 252/14: Die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Internet-Anschlusses durch den Anschlussinhaber ist bereits dadurch widerlegt, dass auch Ehepartner und Kinder im gleichen Haushalt wohnen und freien Zugriff auf den Internetzugang haben. Bereits das gemeinsame familiäre Zusammenleben im Haushalt lässt die Grundlagen der tatsächlichen Vermutung der Täterschaft entfallen. Weiterlesen

Filesharing: Familienmitglied muss nicht denunziert werden

Filesharing durch Familienmitglieder und Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers – das Landgericht Hannover entschied mit Urteil vom 15.08.2014, Az. 18 S 13/14: Der Anschlussinhaber ist nicht generell verpflichtet, zu erforschen, wer an dem in der Abmahnung angegebene Tag möglicherweise den Internetanschluss genutzt hat und dies dem Rechteinhaber zu melden. Weiterlesen

AG Charlottenburg zur Filesharing-Haftung bei WLAN-Freifunk

Providerprivileg für Betreiber eines Freifunk-WLAN bei Rechtsverletzungen über eine Filesharing-Tauschbörse – das Amtsgericht Charlottenburg entschied mit Beschluss vom 17.12.2014, Az. 217 C 121/14: Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen lnternetzugangsknotens über das WLAN-Funknetzwerk im Rahmen eines Freifunk-Netzwerkes haftet weder als Täter noch als Störer für eine Verletzung des Urheberrechts, die ein anderer Nutzer dieses Freifunk-Netzwerkes begangen hat. Weiterlesen